Regelung in Kempen Haustier darf mit Herrchen beigesetzt werden

Kempen · Die Stadt Kempen wird nicht nach einer Fläche suchen, die für einen Tierfriedhof geeignet sein könnte.

In Kempen kann das eingeäscherte Haustier als Grabbeigabe mit Herrchen oder Frauchen beigesetzt werden.

Foto: dpa-tmn/Markus Hibbeler

(biro) Die Stadt Kempen wird nicht prüfen, wo man im Kempener Umland einen Tierfriedhof anlegen könnte. Das hatte die SPD-Fraktion im November in einem Antrag gefordert. Der Antrag hätte in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nun besprochen werden sollen, stand auch für die Ratssitzung am Dienstagabend auf der Tagesordnung. Doch nachdem die Stadtverwaltung eine ausführliche Vorlage erstellt und der Politik empfohlen hatte, den Antrag abzulehnen, zog die SPD ihren Antrag zurück, entsprechend wurde über das Vorhaben politisch auch gar nicht mehr diskutiert. Gleichwohl dürften die Antworten der Stadt auf Fragen der SPD Tierhalter in Kempen interessieren. Ein Tierfriedhof, so machte die Verwaltung deutlich, sei keine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Tierfriedhöfe oder Tierkrematorien würden privatwirtschaftlich betrieben, es handele sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Sollte die Politik die Verwaltung beauftragen, dennoch eine Fläche für einen Tierfriedhof im Kempener Umland auszumachen, müsste die Verwaltung einen erheblichen Aufwand betreiben, der mit Kosten verbunden wäre.

Auch die Entwicklung von Konzepten ohne Verpflichtung zur Bestattung, das Entwickeln wirtschaftlich tragfähiger Abläufe und die Ermittlung umlegbarer Kosten seien nicht leistbar, legte der Technische Beigeordnete Torsten Schröder in der Vorlage der Verwaltung dar. Fazit: „Die erforderlichen Personalressourcen und Fachwissen stehen dafür nicht zur Verfügung.“

Hinzu kommt, dass weite Teile von Kempen locker bebaut sind, viele Menschen Gärten haben, in denen sie ihre Tiere beisetzen können, sofern es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt. Darauf wies die Kämmerei hin, die dies im Blick auch zu der Einschätzung kam, dass nicht klar sei, ob ein Tierfriedhof kostendeckend betrieben werden könne. Auch die Anlage eines eigenen Gräberfeldes für Tierbestattungen auf dem Kempener Friedhof wäre mit Kosten verbunden, auch dies müsste laufend unterhalten und gepflegt werden. Die Frage, ob verstorbene Tiere als Grabbeigabe mit Herrchen oder Frauchen beigesetzt werden können, konnte die Verwaltung mit Ja beantworten: „Eine Grabbeigabe in Form eines kremierten Haustieres ist bereits jetzt möglich“, so die Verwaltung. Die Friedhofssatzung der Stadt Kempen lasse Beigaben (also hier: kremierte Tiere) sowohl bei der Aschebeisetzung als auch bei der Beerdigung mit Särgen zu.

Eine nachträgliche Grabbeigabe ist hingegen laut Verwaltung nicht möglich: Dafür müsste ein separates Gräberfeld ausgewiesen werden, was wiederum in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden müsste.

(biro)