Stadt Kempen weist auf Änderungen hin Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt und nicht verlängert

Kempen · Die Passverordnung wurde Anfang des Jahres geändert. Worauf Eltern nun achten müssen und was Alternativen zum Kinderreisepass sind, teilt die Stadt Kempen mit.

Die Kinderreisepässe laufen aus.

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(male) Die Stadt Kempen macht auf eine Änderung der Passverordnung zum 1. Januar 2024 aufmerksam. Demnach ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder einen vorhandenen verlängern zu lassen. Auch können bestehende Kinderreisepässe nicht mehr geändert werden. Sie bleiben jedoch weiterhin gültig. Wichtig ist dabei, dass das Kind auf dem eingedruckten Bild noch erkennbar ist.

Die Stadt Kempen weist alle Eltern darauf hin, dass innerhalb von Deutschland Kinder unter 16 Jahren nicht ausweispflichtig sind. Als Alternative zum alten Kinderreisepass können Väter und Mütter bereits ab der Geburt einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass beantragen. In der Regel ist für Reisen innerhalb der Europäischen Union der Personalausweis ausreichend. Informationen über die aktuellen Einreisevorschriften für das jeweilige Urlaubsland liefern hierzu das Reisebüro, oder wer sich ganz genau absichern möchte, informiert sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Für geplante Urlaubsreisen ist zu beachten, dass die Produktion der Kinderpersonalausweise einige Zeit in Anspruch nehmen kann, so die Stadt Kempen. Es erfolge keine Sofortausstellung, sondern die Ausweisdokumente würden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Es könne zu einer Lieferzeit von zwei bis vier Wochen kommen. Diese Zeiten können sich in antragsstarken Zeiten erhöhen.

Eine Online-Terminvereinbarung zur Beantragung des Ausweises ist über die Homepage www.kempen.de möglich. Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein halbes Jahr alt), bisheriges Ausweisdokument, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung unterschrieben von beiden Elternteilen (für Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren, für Reisepässe für Kinder unter 18 Jahren). Das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.

Zu den Gebühren sagt die Stadt: 22,80 Euro kostet ein Personalausweis unter 24 Jahre. Er hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. 37,50 Euro sind für einen Reisepass unter 24 Jahre (Gültigkeit sechs Jahre) fällig.

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