NRW Rat beschließt Zweitwohnungssteuer ab Januar für die Stadt Kempen

Kempen · Nicht erfasst werden Mobilheime, Campingwagen und Kinderzimmer.

Wer als Student seinen Zweitwohnsitz im alten Kinderzimmer hat, soll nicht zahlen müssen.

Foto: dpa/Milan Jaro·

(biro) Mehrheitlich hat sich der Kempener Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Gegen das Vorhaben stimmten die FDP sowie der fraktionslose Stadtverordnete Stefan Ditzen. Das Ergebnis war vorauszusehen, hatte doch schon der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich dem Rat die Zweitwohnungssteuer empfohlen, einzig die FDP hatte dagegen gehalten.

Die Einführung der Zweitwohnungssteuer ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen der Rat die Haushaltslage der Stadt verbessern will. In seiner Sitzung im März dieses Jahres hatte der Rat eine Liste mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung verabschiedet – auf der Liste aufgeführt war auch die Zweitwohnungssteuer. Durch die Steuer erhofft sich der Rat Mehreinnahmen von rund 300 000 Euro. Ob diese Summe tatsächlich erzielt werden kann, ist fraglich: Werde eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, komme es erfahrungsgemäß zu einer Bereinigung der Zweitwohnsitze, sagt Kämmerer Jörg Geulmann, was dann zu einer erheblichen Reduzierung der Mehrerträge führe.

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer und betrifft diejenigen, die eine Zweit- oder Nebenwohnung in der Stadt haben. Kommunen können sie erheben, um auch diejenigen, die durch eine Nebenwohnung in der Stadt die örtliche Infrastruktur nutzen, an den Kosten dafür zu beteiligen.

Als Bemessungsgrundlage für die Steuer dient in der Regel die Jahreskaltmiete, der Steuersatz ist ein bestimmter Prozentsatz der Jahreskaltmiete. In vielen Kommunen in NRW liegt dieser Prozentsatz zwischen zehn und zwölf Prozent, einige verlangen auch mehr, etwa 15 oder gar 16 Prozent. Mit Blick auf das Ziel der Haushaltskonsolidierung hatte der Kempener Rat beschlossen, den Rahmen voll auszuschöpfen und 15 Prozent anzusetzen.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Rat nun auch die Satzung, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Nicht als Wohnung im Sinne der Kempener Satzung gelten Mobilheime, Wohnmobile oder Campingwagen, die für den persönlichen Lebensbedarf auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden. Nicht erfasst von der Regelung wird auch das klassische Kinderzimmer: Sind junge Leute, die am Studien- oder Ausbildungsort ihren Hauptwohnsitz haben, noch mit dem Zweitwohnsitz bei den Eltern in Kempen gemeldet, sollen sie für ihr Kinderzimmer nicht zahlen müssen, so Kämmerer Jörg Geulmann.

(biro )