Brut- und Setzzeit hat begonnen Warum Hunde beim Spaziergang an die Leine gehören
Kreis Viersen · In Wald und Flur bekommen jetzt viele Wildtiere ihre Jungen und ziehen sie auf. Wer mit dem Vierbeiner draußen unterwegs ist, sollte deshalb besondere Rücksicht walten lassen. Was Hundehalter beachten müssen.
Am 1. April hat die Brut- und Setzzeit begonnen: Viele Wildtiere bekommen jetzt ihre Jungen und ziehen sie auf, im Wald, auf den Wiesen und Feldern. Im hohen Gras beispielsweise legen Feldhasen ihren Nachwuchs ab. Stockenten brüten versteckt am Ufer von Gewässern, Fasane in ungemähten Grasstreifen. Feldlerchen brüten gut getarnt am Ackersaum, Kiebitze haben ihre Gelege auf scheinbar unbewachsenen Äckern. Weibliche Rehe sind hochtragend, werden ihre Kitze im hohen Gras ablegen.
All diesen Tieren, den Eltern ebenso wie den Jungtieren, droht Gefahr, wenn freilaufende Hunde unterwegs sind. Viele Hundehalter wollen ihrem Vierbeiner den Freilauf und das fröhliche Spiel mit Artgenossen ermöglichen. Doch dafür sind die Felder und Äcker der Bauern nicht da.
„Hunde dürfen auf den Wegen laufen, da haben wir als Landwirte nichts gegen – aber bitte nicht in den Kulturen“, mahnt Kreislandwirt Paul-Christian Küskens als Sprecher der Landwirte im Kreis Viersen: „Da werden Lebensmittel produziert. Sie kommen so in die Küche, wie sie auf den Feldern geerntet werden.“
Ein Unding sei es auch, die Hunde auf Felder zu lassen, auf denen Folien und Netze zum Schutz der Kulturen ausgebracht werden: „Die Folien und Netze können wir normalerweise über Jahre immer wieder verwenden. Wenn Hunde darüber laufen, sind sie kaputt, dann können wir sie wegschmeißen.“ Und auch auf Felder, auf denen Gras wächst, gehöre kein Hund, sagt Küskens. „Zum einen wegen des Hundekots. Ja, wir bringen Gülle aus, aber das ist nicht dasselbe, und die Gülle ist weg bis zur Ernte. Im Hundekot sind Erreger, die die Kühe krank machen, wenn sie das Gras fressen, sie verkalben. Zum anderen ist das Gras die Kinderstube der Wildtiere. Schon jetzt sind die Hasen unterwegs, legen dort ihre Jungtiere ab. Wenn die Elterntiere von einem Hund aufgescheucht werden, kommen sie nicht wieder.“
Davor warnt auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen: Scheuchen freilaufende Hunde Brutstätten auf, fliehen die verängstigten Elterntiere und kehren nicht mehr zurück. Die Folge: Der Nachwuchs verhungert. Die Untere Naturschutzbehörde und die Kreisjägerschaft appellieren deshalb an Hundehalter, in der freien Landschaft, im Wald und vor allem in den besonders geschützten Natur- und Landschaftsschutzgebieten Hunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen.
Insbesondere in der Brut- und Setzzeit stören freilaufende Hunde die wild lebenden Tiere bei der Aufzucht ihrer Jungen ganz massiv. Deshalb ist besondere Rücksicht gefordert: „Bis zum 15. Juli müssen Hunde beim Spaziergang in der freien Landschaft in NRW angeleint werden“, heißt es vom Kreis Viersen. In den Naturschutzgebieten im Kreis Viersen ist es generell verboten, Hunde frei laufen zu lassen, auch außerhalb der Brut- und Setzzeit müssen sie dort angeleint sein.
Spaziergänger sehen schnell, ob sie sich in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet befinden: Darauf weisen Schilder hin. In Ausflugsgebieten gibt es zusätzliche Schilder, die explizit darauf hinweisen, Hunde anzuleinen, etwa am Borner See in Brüggen, am Hariksee in Niederkrüchten, am früheren Munitionsdepot in Brüggen. Dort und in vielen weiteren Bereichen im Kreisgebiet führt der Kreis Viersen Kontrollen durch, oftmals da, wo nicht nur Einheimische, sondern auch viele Touristen unterwegs sind, etwa am Tor 9 in Nettetal-Leuth oder in den Tackenbenden in Niederkrüchten.
„Angeleint“ heißt übrigens nicht: an einer 15-Meter-Schleppleine Feldrand und Unterholz links und rechts erkunden. „Das ist für mich keine Lösung“, sagt Mario Snellen von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen: „Das Rebhuhn etwa setzt sich oft direkt am Feldrand in tiefe Furchen.“ Viele Gespräche führen Snellen und seine Kollegen immer wieder mit Hundehaltern, wenn sie Kontrollen durchführen, Flyer verteilen, an das Verständnis der Hundehalter appellieren. Viele seien einsichtig, manche nicht, andere sogar beratungsresistent, „die weigern sich schlicht, ihren Hund anzuleinen.“
Wer mehrmals ertappt wird, muss nicht nur mit einer Verwarnung rechnen: Im Zweifel wird auch ein Bußgeld fällig.