Landstraße 444 zwischen Kempen und Oedt Kritik an neuer Verkehrsführung

Kempen/Grefrath · Wegen einer Radwegesanierung wird die Landstraße zwischen Kempen und Oedt bis Mai zur Einbahnstraße. Die CDU Grefrath reagiert mit Unverständnis.

Die Einbahnstraßen-Regelung zwischen Kempen und Oedt ruft auch Ärger hervor.

Foto: Uli Rentzsch

. (ure) Seit Montag ist die Landstraße 444 zwischen der Bundstraße 509 in Kempen und der Ortseinfahrt Oedt eine Einbahnstraße. Erst Ende vergangener Woche habe Straßen NRW mit einer Pressemitteilung hierauf hingewiesen, kritisierte Manfred Wolfers jun., Ratsherr für die CDU im Grefrather Gemeinderat, diese Kommunikationspolitik. Dabei hat die Einbahnstraßen-Regelung weitreichende Konsequenzen: Sie soll bis Ende Mai andauern, da in dieser Zeit auf dieser Straße der Radweg saniert wird.

Manfred Wolfers jun. freut sich grundsätzlich über die Sanierung, bringt aber Unverständnis über die nun vorgebrachte Verkehrsregelung in diesem Zeitraum zum Ausdruck: „Ich kann nicht verstehen, warum wegen einer Radweg-Sanierung eine derartige Beeinträchtigung notwendig ist. Die Konsequenzen für viele Verkehrsteilnehmer und auch für die Anwohner, wie beispielsweise die Bauernmetzgerei Erkens, sind sind sehr deutlich.“ Er kritisiere, dass die betroffenen Anwohner nicht im Vorfeld der Sperrung informiert und deren Belange somit nicht bei den Entscheidungen über die Art der Verkehrsregelungen bewertet worden seien. Ihm sei auch nicht klar, warum nicht zumindest für einen Teil der Maßnahmen auch eine Verkehrsregelung mit einer Baustellen-Ampel und einem Verzicht auf die Einbahnstraßen-Regelung möglich sein könne.

Manfred Wolfers jun. vermittelte nun einen Austausch zwischen Gemeinde und dem Kreis Viersen, um den Sachverhalt zu prüfen, insbesondere, ob die Einbahnstraßen-Regelung wirklich bis Mai notwendig ist oder ob nicht andere Maßnahmen der Verkehrssicherung mit weniger Einfluss auf Anwohner und Verkehrsströme möglich sein könnten. „Auch Straßen NRW braucht für die Einbahnstraßen-Regelung eine Genehmigung durch das zuständige Straßenverkehrsamt. Hier gilt es nun zu prüfen, was diese Genehmigung konkret beinhaltet und ob diese gegebenenfalls geändert werden sollte“, erklärt Wolfers jun.

(ure)