Die Unterbringung wurde durch die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 126 a der Strafprozessordnung beantragt und jetzt von einem Richter veranlasst.
„Mit dieser Entscheidung trägt das Gericht dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung“, sagte Klaus Schreiber, Sprecher der Staatsanwaltschaft, Montag zur WZ. Der mutmaßliche Schläger werde in jedem Fall bis zur Hauptverhandlung in der Psychiatrie bleiben. Wann der Prozess beginnt, sei noch offen.
Schreiber: „Es wird in absehbarer Zeit losgehen.“ Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft sei Körperverletzung. Zu weiteren Details der Anklageschrift konnte sich Schreiber noch nicht äußern. Der 51-Jährige soll die Frau am 14. Februar gegen 9.30 Uhr zusammengeschlagen haben. Sie hatte ihn zuvor ermahnt, weil er mit seinem Rad bei Rot den Möhlenring überquert hatte: Er sei kein Vorbild für Kinder. Einer Einweisung des Mannes in eine Klinik durch die Polizei (PsychKG) folgte noch am gleichen Tag die Entlassung durch einen Arzt. Seitdem war der 51-Jährige auf freiem Fuß. tkl