Behörden nach der Gewalt-Serie Neue Bewerber? Der Kita-Träger trifft die Personalauswahl

Kreis Viersen/Krefeld · Die Beschuldigte im Viersener Fall war zuvor in verschiedenen Einrichtungen in Krefeld, Tönisvorst und Kempen tätig. Stadt Tönisvorst ist bislang nicht involviert worden.

Diesen Hinweis auf den Meldebogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung findet man auf der Homepage des LVR-Landesjugendamtes.

Foto: Reemen

2017/18: Anerkennungsjahr in einer Kindertagesstätte in Krefeld. Anschließend Stellen in weiteren Kitas in Tönisvorst, Kempen und schließlich in der Stadt Viersen. Kollegen der unterschiedlichen Standorte berichten den Ermittlern  in Befragungen, dass sie die  junge Frau für nicht geeignet hielten, in einem Kindergarten zu arbeiten. In Tönisvorst hat man sich nach der Probezeit von der jungen Frau getrennt.

Wieso fand die heute 25-Jährige  trotz der Einschätzung von „fehlender Empathie“ immer wieder eine neue Stelle als Erzieherin? Wer stellt ein? Was muss ein Bewerber für eine Stelle in einer Kita vorlegen?

Die Fragen hat die WZ-Redaktion an den Kreis Viersen weitergeleitet. Das Kreisjugendamt der Behörde ist für die Träger der Kitas in der Stadt Tönisvorst zuständig. Tönisvorst selbst hat kein städtisches Jugendamt.

„Für die Auswahl des Personals sind die Träger zuständig“, betont Benedikt Giesbers aus der Kreis-Pressestelle.  Zu Unterlagen, die vorgelegt werden müssten, gehöre ein „erweitertes Führungszeugnis, in dem Dinge, die die Berufsbefähigung einschränken könnten, vermerkt und nicht gelöscht werden“. Dazu würden zum Beispiel Drogenkonsum oder Gewalttätigkeit zählen.

Sollte ein Träger Bedenken hinsichtlich der beruflichen  Eignung haben, erläutert Giesbers weiter, muss der Träger das Landesjugendamt informieren. Das jeweilige kommunale Jugendamt erhalte von diesem Vorgang, von dieser Benachrichtigung einen Durchschlag, der archiviert werde. Doch weder dem Kreis Viersen noch den Städten Tönisvorst und Kempen liegen nach bisherigen Informationen der WZ entsprechende Hinweise vor.

Dem LVR-Landesjugendamt obliegen Betriebserlaubnis und Aufsicht der Einrichtungen und Träger. „Während des laufenden Betriebs besteht für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder nach § 47 SGB VIII eine Meldepflicht beim LVR-Landesjugendamt. Die gesetzlich festgelegten Meldepflichten dienen der Sicherung des Kindeswohls und ermöglichen den Fachberatungen eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes.“

Laut Landesjugendamt ist „bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Personal, andere Kinder oder bauliche Mängel das LVR-Landesjugendamt ebenfalls frühzeitig zu informieren“.  Gemeint sind insbesondere Unfälle mit Personenschäden, Aufsichtspflichtverletzungen, verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten, sexuelle Gewalt, unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigende Erziehungsstile, grob unpädagogisches (vorwiegend verletzendes) Verhalten, Verletzung der Rechte von Kindern, gewichtige Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit des Personals zu einer Sekte oder zu einer extremistischen Vereinigung  und Rauschmittelabhängigkeit von Personal“. Auf der Homepage des Landesjugendamtes ist ein entsprechendes Formular hinterlegt. (https://formulare.lvr.de).

Das Landesjugendamt und das Kreisjugendamt werden laut Kreis-Pressesprecherin Anja Kühne aber „nicht benachrichtigt, wenn Kinder in der Einrichtung verunfallen und im Krankenhaus behandelt werden müssen, es sei denn, die Aufsichtspflicht wurde verletzt. Das entsprechende Personal wird erst einmal von den Aufgaben entbunden, bis zur Klärung des Vorfalls.“

Kühne unterstreicht noch einmal die Verantwortlichkeiten hinsichtlich neuen Personals. Sie teilt dazu schriftlich mit: „Die Träger haben bei der Einstellung die Verpflichtung das erweiterte Führungszeugnis nach § 72aSGB VIII einzusehen, um die persönliche Eignung des Personals zu überprüfen. Seit dem Kita-Jahr 18/19 erhalten die Jugendämter keine Personalbögen mehr über das neu eingestellte Personal. Der Träger hat die Verpflichtung, unverzüglich dem LVR den Personalbogen vorzulegen. Dies geschieht über „KiBiz.web“. Eine Zustimmung über  die Einstellung durch den LVR gilt als erteilt, wenn innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Eingang des Personalbogens beim LVR keine Bedenken erhoben werden.“

Eine Meldung oder eine Erkenntnis über einen vermeintlich früheren Vorfall in der Einrichtung sei dem Kreisjugendamt nicht bekannt, so Kühne in einer Mitteilung an die WZ-Redaktion.

 Thomas Goßen, Bürgermeister von Tönisvorst, erfuhr auf Nachfrage der WZ, dass die Beschuldigte  im Viersener Fall des „heimtückischen Mordes“ auch im Herbst 2019  als Erziehern in einer Tönisvorster Kita tätig war. Dort soll es nach Ermittlungen der Polizei bei einem zweijährigen Mädchen zum Atemstillstand gekommen sein. Der Notarzt wurde alarmiert, die Reanimation bereits vor seinem Eintreffen vorgenommen.

Die Stadt, sagt Thomas Goßen, sei bisher zu keinem Zeitpunkt von den Ermittlungsbehörden angesprochen worden. „Sollten sich Berührungspunkten zur Stadt ergeben, werden wir zur Verfügung stehen und unterstützen.“ Die Tat sei entsetzlich.