Ölspuren: Wehr will Entlastung

Nicht nur bei der Kempener Feuerwehr herrscht Unmut darüber, dass die Freiwilligen sich als Straßenreinigung betätigen müssen.

Foto: Sontrop

Kempen/Kreis Viersen. Das Thema Ölspurbeseitigung sorgt seit einigen Jahren für Diskussionen. Im Kempener Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz erkundigte sich Jochen Herbst (CDU) nach dem Stand der Dinge. Hintergrund ist, dass es immer wieder für Unmut sorgt, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren als Straßenreiniger betätigen müssen.

Die Kempener Wehrleute wurde im vergangenen Jahr 303 Mal alarmiert, davon waren nur 48 Brandeinsätze. Schon seit vielen Jahren machen die sogenannten Technischen Hilfeleistungen den weitaus größten Teil der Einsätze der Feuerwehr aus. Mehr als 30 Einsätze waren 2017 auf Ölspuren auf Straßen im Kempener Stadtgebiet zurückzuführen, wie Feuerwehrsprecher Johannes Dicks der WZ bestätigt.

Das Land NRW hatte bereits mit einem neuen Gesetz reagiert, das besagt, dass die Feuerwehren nur im ersten Zugriff die durch eine Ölspur bestehende Gefahrenstelle sichern müssen. Sie müssen aber grundsätzlich nicht die Straße reinigen. Wie diese neue Regelung nun in der Praxis zu einer Entlastung für die Feuerwehr führen kann, wurde in einer gemeinsamen Projektgruppe von Verkehrs- und Innenministerium mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Konkret wurde beschlossen, dass die Feuerwehren beim Einsatzstichwort „Ölverunreinigung“ in reduzierter Einsatzstärke ausrücken und die Zeit reduziert werden soll. Die Feuerwehren sollen nur noch erste Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durchführen und die Gefahrenstell nach dem Aufstellen von Warnschildern für den Straßenbaulastträger wieder verlassen können.

Die Straßenreinigung übernehmen Unternehmen. Beim Landesbetrieb Straßen.NRW läuft zurzeit eine Ausschreibung, um Unternehmen zu beauftragen, die dann innerhalb vertraglich festgelegter Eintreffzeiten Reinigungsarbeiten garantieren. Bis Ende des Monats soll diese abgeschlossen sein. Diese Regelungen greifen für Landesstraßen. Daher ist beabsichtigt, in den Rahmenverträgen mit den Straßenreinigungsunternehmen eine Klausel vorzusehen, die eine Beteiligung auch von Kommunen an diesem Verfahren gegen entsprechende Kostenbeteiligung ermöglicht.

Ob die Stadt Kempen einsteigen wird, wird sich dann zeigen. Denn dann steht auch fest, was das die Stadt kosten würde.