Quarantäne in Oedt Keine Ausnahmen möglich
Oedt/Kreis Viersen · Ein Junge in Oedt wurde positiv getestet, die Kontaktpersonen kamen in häusliche Isolation. Der Vater testete ihn negativ, bekam keine Reaktion – wie auch die Eltern der isolierten Kinder. Jetzt hat das Kreisgesundheitsamt reagiert.
Von Alexander Florié-Albrecht
Im Zusammenhang mit den Oedter-Isolations-Fällen (die WZ berichtete am 30.8.) hat sich jetzt der Kreis zu Wort gemeldet. Ein Sprecher führte aus, er habe bei dem zuständigen Amt eine Rückmeldung zu dem in dem Artikel geschilderten Fall aus Oedt erhalten. Die Aussage von dort ist eindeutig: Demnach ist „in der Test- und Quarantäneverordnung ganz klar geregelt, dass sich Personen nach einem positiven Testergebnis für 14 Tage in Quarantäne zu begeben haben (vgl. § 15 Test- und Quarantäneverordnung NRW). Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen.“
Wie in dem Artikel beschrieben, wurde der PCR-Test auf eigene Veranlassung beauftragt. Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde „zur keiner Zeit versprochen, dass mit einem negativen PCR–Test die Quarantäne aufgehoben werden kann.“
Die Behörde will dem Vater den PCR-Test zahlen
Bei dem betroffenen Vater, dessen Kind wegen des PCR-Testes in der Schule in Quarantäne ist, stößt die Aussage auf vollkommendes Unverständnis. „Ich finde keine Worte dafür“, kam ihm direkt der Satz seines Sohnes vom Vortag in den Sinn, der ihm sagte: „Ich fühle mich wie im Gefängnis.“ Der Familienvater bestätigte außerdem, dass ihn eine Dame der Behörde angerufen hat, um ihm zu bestätigen, dass die Quarantäne tatsächlich weitergeht. Man wolle ihm aber das Geld für den selbst gemachten PCR-Test erstatten. Und man habe ihm klar zu verstehen gegeben, dass ein weiterer Test nichts bringt.
Für die anderen Oedter Grundschulkinder, deren Familien und Personen, die im Kontakt mit dem Kind standen, hat die Situation ebenfalls Konsequenzen, bestätigt der Kreis. „Es wurden alle Kontaktpersonen ermittelt. Ebenfalls wurde für diese Personen bereits eine Quarantäne angeordnet.“ Die Begründung: „Es liegt ein positiver PCR-Befund vor, aufgrund dessen das Gesundheitsamt handeln muss.“ Ein „Freitesten“ sei nicht möglich. „Es gilt die allgemeine Quarantäneverordnung.“
Auch bei Annika Gerbitz, deren Tochter aufgrund des Corona-Falles in häuslicher Isolation war und nun auch in Quarantäne ist, bleibt Unverständnis zurück. Selbst könnten sie die Situation für sich organisieren, aber ihre Tochter müsse darunter leiden.
Quarantäne für alle Kontaktpersonen angeordnet
Und sie kenne eine betroffene Familie, wo beide große Angst vor dem Jobverlust haben – und große Probleme, jemanden für die Betreuung des Kindes zu finden. Es brauche einfach flexible und zugleich verbindliche Regeln. Nach fünf Tagen Freitesten wie bei Urlaubern wäre ideal.
Laut Kreis gibt es aktuell 214 positive Corona-Fälle bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren. 539 Kontaktpersonen im Alter von 0 bis 17 Jahren sind derzeit kreisweit in Quarantäne. Die Meldeketten bei positiven Corona-Tests in Schulen sind laut Kreis klar definiert. Demnach werden die Pool-Tests von unabhängigen Laboren ausgewertet, die individuelle Bearbeitungszeiten haben. Kommt es zu einem positiven Ergebnis innerhalb eines Pools, werden betroffenen Klassen nach den Vorgaben des Schulministeriums in häusliche Isolation geschickt. Die Schülerinnen und Schüler gelten als „Corona-Verdachtsfälle“ und müssen sich somit häuslich isolieren.
Der betroffene Pool werde dann erneut, jedoch einzeln, nachgetestet. Diese Tests werden dann wieder von unabhängigen Laboren ausgewertet. Dieser Prozess kann einige Werktage dauern. Wird hierbei zweifelsfrei ein positiver Fall festgestellt, wird dies der Schule und dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt beginne dann umgehend mit der Kontaktnachverfolgung und informiert alle relevanten Personen. Das Kreisgesundheitsamt orientiert sich bei der Kontaktpersonennachverfolgung eng an den Vorgaben des RKI. Bei der Einschätzung, ob innerhalb der Schule Kontakte entstanden sind, spielten die Faktoren Raumgröße, Lüftung, Abstand und Maske eine wichtige Rolle.
Die Kontaktpersonen würden zunächst mithilfe der Schulleitungen über die nun eintretenden Quarantänebestimmungen informiert. Die Quarantäne dauere 14 Tage ab dem letzten Kontakt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler einer Klasse mit positiven Fall, die keine direkten Kontaktpersonen sind, könnten aus der häuslichen Isolation zurück in den Schulalltag. Die kommunalen Ordnungsämter überwachen die Quarantänen und führen stichprobenartige Kontrollen durch. Zudem erfolgt ein regelmäßiger Kontakt durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die aber vor allem den Gesundheitszustand der betroffenen Personen überwachen.
Ende der Sommerferien sei die Personenstärke laut Kreis im Gesundheitsamt wieder erhöht worden. Nahezu alle Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kümmerten sich wieder primär um die Kontaktpersonennachverfolgung.