Änderung im Landeswassergesetz Eigentümer erhalten nun Gewässer-Bescheide
Kempen · Eine Novellierung des Landeswassergesetzes machte das neue Verfahren notwendig.
(biro) Grundstückseigentümer in Kempen erhalten in diesen Tagen Post von der Stadt: Die Verwaltung hat am Freitag die Bescheide für die Gewässerunterhaltungsgebühr für die Jahre 2020 und 2021 verschickt. Die Eigentümer waren von der Stadt bereits Anfang des Jahres über das geänderte Verfahren informiert worden, jetzt erhalten sie die Bescheide über die individuell zu zahlende Gebühr. Wie die Stadt mitteilte, können Besitzer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit jährlichen Gebühren in Höhe von etwa zehn Euro rechnen, der Betrag hängt davon ab, wie groß der Anteil der befestigten und der unbefestigten Fläche ist.
Wegen Gesetzesänderung gibt
es neue Gebührenbescheide
In Kempen werden die Arbeiten zur Unterhaltung von Gewässern von den Wasser- und Bodenverbänden übernommen. Die dadurch entstehenden Kosten, etwa für den Rückschnitt der Pflanzen oder die Entfernung von Müll, wurden bislang anteilig über die Niederschlagswassergebühr erhoben, die immer im Januar mit den Jahresveranlagungsbescheiden zu den Grundbesitzabgaben aufgelistet ist. Dieses Verfahren musste die Stadt durch eine Novellierung des Landeswassergesetzes allerdings rückwirkend zum 1. Januar ändern – weshalb mit den Bescheiden jetzt die Gebühren für 2020 und 2021 erhoben werden.
Mit der Änderung soll die Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr einfacher werden. Bislang waren die Kosten für die Gewässerunterhaltung für Grundstücke, die an einen Regen- oder Mischwasserkanal angeschlossen waren, anteilig in der Niederschlagswassergebühr enthalten. Für Grundstücke, die nicht an diese Kanäle angeschlossen sind, gab es eine Gewässerumlage durch den jeweiligen Wasser- und Bodenverband oder die -verbände. Künftig werden alle Grundstücke in die Berechnung einbezogen, auch die, die weder an einen Kanal angeschlossen sind noch neben einem Bach liegen. Es komme nur darauf an, dass das Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet eines Gewässers liegt, teilt die Stadt mit. Gewässer ist dabei der Oberbegriff für ein in der Natur fließendes oder stehendes Gewässer – und dazu zählt auch Grundwasser. Da das Wasser von allen Flächen letzten Endes ins Grundwasser fließt, sind daher auch alle Grundstücke einzubeziehen.
Um festzustellen, wie groß der Anteil der befestigten und der unbefestigten Flächen ist, gab es 2019 Überfliegungen, ein Dienstleister sortierte für die Stadt die Grundstücke und notierte das Verhältnis von befestigter zu unbefestigter Fläche. Danach wird die Gebührenhöhe festgesetzt – 0,048023 Euro pro Quadratmeter sind es für befestigte, 0,000815 Euro für übrige Flächen. Entsprechend erhalten Grundstückseigentümer mit den Bescheiden nun auch ein Luftbild und eine Skizze ihres Grundstücks mit Bebauung. Sollte sich etwas geändert haben, bittet das Tiefbauamt der Stadt um Mitteilung, per E-Mail an gewaesserunterhaltung@kempen.de oder telefonisch unter 02152/9174333. Sollte sich der Eigentümer geändert haben, bittet das Steueramt um Mitteilung, per E-Mail an steuerwesen@kempen.de oder telefonisch unter 02152/9171070, -1072 oder -1075.