Prozess Streit um Kita-Gebühren: Stadt hat schlechte Karten

Das Verfahren zur sogenannten Doppelbefreiung wird die Verwaltung wohl verlieren. Das ergab eine Anhörung.

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Kempen. Im Streit um die Kindergarten-Gebühren zwischen der Stadt Kempen und fünf Familien wird in den nächsten zwei Wochen das Urteil erwartet. Der Erste Beigeordnete Hans Ferber bestätigte im öffentlichen Teil der Ratssitzung, dass es in der vergangenen Woche eine Anhörung zu dem Fall vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegeben hat. „Und die Vorzeichen für die Stadt stehen schlecht“, so Ferber. Allerdings sei noch keine Entscheidung gefallen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Rates 2013, nach der es keine sogenannte „Doppelbefreiung“ von Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten mehr geben sollte. Eltern zahlen keine Beiträge für Kinder im letzten Kindergartenjahr — die übernimmt das Land. Geschwisterkinder sind ebenfalls beitragsfrei, was die Stadt in ihrer Satzung festschreibt. Da kam es vor, dass Familien mit zwei Kindern ein Jahr keine Kita-Gebühren zahlen mussten.

Mittlerweile heißt es in der Satzung: „Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsfreiheit nach Absatz 3 (Kibiz) vorzunehmen ist.“ Als die Änderung wirksam wurde und im vergangenen Jahr die ersten Bescheide verschickt wurden, meldeten die Eltern Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung an und führte eine Passage im neuen Kinderbildungsgesetz an. Ihrer Meinung nach dürfe das zweite Kind nicht anders behandelt werden, nur weil das Land die Zuschüsse für das erste Kind übernimmt. Die Eltern klagten.

Das Urteil wird zugestellt. Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Stadtverwaltung endgültig entscheiden, ob sie in Berufung gehen und das Oberverwaltungsgericht zu einer abschließenden Klärung der Frage heranziehen werde. Denn das VG Aachen habe in einem vergleichbaren Fall zugunsten der Stadt entschieden, erklärte Hans Ferber in der Ratssitzung. Deshalb erwäge die Verwaltung eine Berufung. „Darüber kann ich aber jetzt noch keine Aussage treffen. Wie gesagt, es gibt noch kein Urteil“, so Ferber.

Die Eltern, die Klage eingereicht haben, halten den Fall des Aachener Gerichts nicht für vergleichbar. Denn die dort behandelte Satzung sei etwas anders als in Kempen, sagte eine Eltern-Vertreterin im Gespräch mit der WZ. Die Eltern sind sehr optimistisch, dass sie mit ihrer Klage Erfolg haben werden.

Der zuständige Dezernent Michael Klee hält die Fälle - es geht um eine Satzung aus Erkelenz — aber durchaus für vergleichbar. Er bedauert, dass das Landesgesetz so unklar formuliert ist. „Wir brauchen klare Ansagen“, so Klee.

Sollten die Gerichte entscheiden, dass die Eltern Recht haben, müsste die Stadt ihre Satzung für die Kita-Gebühren ändern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es könnte die „Doppelbefreiung“ wieder zugelassen werden. Möglich wäre aber auch, die Geschwisterkinderbefreiung zu ändern - zum Beispiel in einen reduzierten Beitrag für Geschwister — oder diese ganz abzuschaffen.