Corona im Kreis Viersen Mehr Impf-Termine für AstraZeneca-Wirkstoff vergeben

Kreis Viersen · Der Kreis gibt Zahlen zu bisherigen Impfungen bekannt und gibt Hinweise zu Schnelltests.

Mit Impfungen in Pflegeheimen in Süchteln und Lobberich begann am 27. Dezember die Corona-Impfkampagne im Kreis Viersen.

Foto: Caritas

„Wir konnten am heutigen Tag bereits eine steigende Tendenz bei der Nachfrage verzeichnen. Für die kommende Woche sind alle Termine für die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff im Impfzentrum des Kreises Viersen ausgebucht.“

Diese gute Nachricht konnte Kreissprecherin Anja Kühne am Freitag verkünden. Nachdem noch zu Beginn der vergangenen Woche deutlich weniger Termine für AstraZeneca-Impfungen vergeben werden konnten als zur Verfügung gestanden hätten, zeichnet sich damit eine Trendwende im Kreis Viersen ab.

„Weitere Termine können derzeit nicht vergeben werden, da aktuell keine weitere Impfstoffzusage vom Land NRW vorliegt“, so Kühne. Im Impfzentrum sollen ihren Angaben zufolge in dieser Woche ganztägig zwei Impfstraßen für den AstraZeneca-Impfstoff und vier Impfstraßen für den Impfstoff von BionTech in Betrieb sein. Insgesamt sollen diese Woche 750 Erstimpfungen mit AstraZeneca durchgeführt werden plus 1458 Erstimpfungen und 1365 Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von BionTech.

Und auch wenn es bei der Terminevergabe zuletzt ein wenig gestockt habe, verfallen seien bislang keine der kostbaren Impfdosen: „Nein, es musste kein Impfstoff weggeworfen werden. Der Imfpstoff von AstraZeneca hat unter anderem den Vorteil, dass er sich unproblematisch im Kühlschrank aufbewahren lässt“, so Kühne.

So viele Menschen wurden
bislang im Kreis Viersen geimpft

Auch zu den bisherigen Impfungen konnte der Kreis aktuelle Angaben machen: Die Versorgung der stationären Pflegeeinrichtungen werde zwar durch die mobilen Impf-Teams über die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet und der Kreis könne nur auf Impfdaten zurückgreifen, die durch die Einrichtungen separat gemeldet wurden – der Kreis ist allerdings für die Bestellung des Impfstoffes zuständig, woraus sich folgende Zahlen ermitteln lassen:

Seit dem 27. Dezember wurde demnach für 5726 Personen Erstimpfstoff und für 6006 Personen Zweitimpfstoff geordert, geliefert und geimpft  – das teilte Kreissprecherin Janine Martschinske am Freitag mit. Die Abweichung an Zweitimpfstoff-Bestellungen ergebe sich aus der anfänglichen Berechnungsmethode – fünf Impfdosen pro Injektionsfläschchen – und der tatsächlichen geimpften Personengruppe mit der sechsten Impfdose pro Fläschchen.

Für die Krankenhäuser im  Kreis wurde seit dem 18. Januar für 940 Personen Erstimpfstoff und für 688 Personen Zweitimpfstoff von BionTech geordert, geliefert und geimpft. „Weitere Lieferungen an die Krankenhäuser, Zweitimpfungen mit BionTech, sowie Erstimpfungen mit AstraZeneca erfolgen in den nächsten Wochen“, so Martschinske.

Für den Personenkreis der Über-80-jährigen, die ihren Impftermin im Impfzentrum über die KVNO erhalten haben, wurde seit dem 8. Februar für 3252 Personen Erstimpfstoff bestellt und geimpft.

Bei den weiteren Gruppen, die im Impfzentrum mit dem Wirkstoff von AstraZeneca geimpft wurden, sei der Kreis ausschließlich für das Monitoring der Sonderkontingente, derzeit AstraZeneca Impfstoff für Gruppen der höchsten Priorität, wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Betreuungsstellen, etc. zuständig. Geimpft worden seien bislang 765 Personen mit AstraZeneca.

Hinweise zum Umgang
mit Corona-Schnelltests

Auch zum Umgang mit Corona-Schnelltests meldet sich die Kreisverwaltung zu Wort und weist darauf hin, dass Personen mit positivem Testergebnis verpflichtet sind, sich „unverzüglich nach Erhalt des Testergebnisses“ in Quarantäne zu begeben und sich möglichst von den restlichen Mitgliedern ihres Haushaltes abzusondern. Und: Auch die Haushaltsmitglieder müssen sich in Quarantäne begeben.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis sei das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02162-392939 oder per Email (gesundheitsamt@kreis-viersen.de) zu kontaktieren. Da ein Schnelltest im Vergleich zum PCR-Test eine weniger hohe Verlässlichkeit aufweise, solle das Ergebnis durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder im Corona-Untersuchungszentrum verifiziert werden. Zudem habe ein Schnelltest nur eine zeitlich begrenzte Aussagekraft und dürfe nicht zu falscher Sicherheit und zur Vernachlässigung der Schutzmaßnahmen  führen.