Nach Bombendrohung gegen das Jobcenter: 21-Jähriger verurteilt

Zunächst wurde der Mönchengladbacher mangels Beweisen freigesprochen. Im Berufungsverfahren gestand er seine Drohung.

Mönchengladbach. „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, warf die Staatsanwältin gestern einem Mönchengladbacher (21) vor. Am 10. November 2014 hatte der Angeklagte beim Mönchengladbacher Jobcenter angerufen und voller Wut gedroht: „Ihr werdet alle in die Luft gesprengt.“ Im ersten Prozess hatte das Jugendschöffengericht den jungen Mann freigesprochen. Der 21-Jährige hatte damals kein Geständnis abgelegt. Weil die Drohung am Telefon ausgesprochen wurde, fehlte der letzte Beweis. Die Bewährungshelferin des vorbestraften Angeklagten wollte nichts sagen. Dabei bezog sie sich auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten. Doch damit war der Fall nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Deshalb musste sich gestern erneut die Erste Jugendkammer mit dem Fall befassen.

Der Angeklagte hatte damals Probleme mit dem Jobcenter. Das Arbeitsangebot, das das Jobcenter dem 21-Jährigen gemacht hatte, gefiel ihm offensichtlich nicht. Auf Zalando habe er keinen Bock, soll er gesagt haben. Als ihm deshalb vom Jobcenter Geld gesperrt und nicht ausgezahlt wurde, reagierte er zornig.

Offenbar hatte der 21-Jährige auch finanzielle Probleme, wie seine Verlobte gestern im Gerichtssaal berichtete. Sein Wunsch nach einer selbstständigen Existenz ging offenbar nicht in Erfüllung. Er stellte beim Jobcenter Antrag auf Leistungen.

Gestern überraschte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Schwurgerichtssaal mit einem Geständnis. Er gab die Drohung am Telefon zu und entschuldigte sich. Trotzdem konnte auch die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe nicht viel Positives von ihrem Schützling berichten. „Ich habe ihn dreimal eingeladen. Einmal hat er abgesagt, und zweimal hat er sich gar nicht gemeldet“, so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Auch die Bewährungshelferin des Angeklagten erinnerte sich an die mangelnde Bereitschaft des 21-Jährigen, sich beraten zu lassen oder Hilfe anzunehmen.

Der Angeklagte ist vorbestraft. Mehrmals war er als Dieb ertappt worden und mit Gewalttaten wie Raub, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte aufgefallen.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, in die eine frühere Jugendstrafe einbezogen wird. Allerdings sollte es diesmal keine Bewährung mehr geben. Diesem Antrag schloss sich das Gericht an.