Nettetaler Paar angeklagt Befangenheitsantrag gegen Richter in Drogenprozess

Nettetal. · Nettetaler Paar soll mit Drogen gehandelt haben. Handyauswertung vorgelegt.

 Der Prozess vor dem Amtsgericht Krefeld wird am 18. Juni fortgesetzt.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Krefeld wird am 18. Juni fortgesetzt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Fortsetzungstermin im Prozess gegen einen 51-jährigen Arzt aus Nettetal und und seine 50-jährige Ehefrau vor dem Krefelder Amtsgericht: Dem Paar wird gemeinschaftlicher Handel sowie Anbau von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Laut Anklage sollen die beiden einen Mann, der bereits in einem gesonderten Verfahren zu einer Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren verurteilt wurde, angeworben haben. Dieser sollte in einer Wohnung, die im Hof des Praxissitzes in Nettetal lag, eine Cannabisanlage anlegen und und auch pflegen. Dieses Vorhaben sei Mitte 2013 in die Tat umgesetzt worden. Im Januar 2014 konnten dann bei einer polizeilichen Durchsuchung insgesamt 1314 Cannabispflanzen sichergestellt werden.

Am gestrigen Verhandlungstag war geplant, zwei wichtige Zeugen zu vernehmen. Doch beide waren verhindert und sollen nun beim nächsten Prozesstag gehört werden.

Seine Aussage machte ein Polizeibeamter. Er hatte insgesamt drei Handys, die bei einer Durchsuchung der über der Cannabis-Plantage gelegenen Wohnung gefunden worden waren, ausgewertet. In dieser Wohnung lebte damals der bereits verurteilte Mann.

Auf einem der Mobiltelefone seien laut seiner Aussage verschiedene SMS-Nachrichten gespeichert gewesen. Eine davon stammte von der Rufnummer eines Unternehmens, in dem der nun angeklagte Arzt aus Nettetal zum Zeitpunkt der Auswertung Geschäftsführer gewesen war. Sie lautete: „50 000 morgen bis 13 Uhr.“ Es sei unklar, ob der Arzt die Nachricht verfasst habe, aber: „Die Nummer ist zumindest auch von ihm genutzt worden, weil er ja der Firmenchef war“, erläuterte der Zeuge. Und der Polizeibeamte ergänzte, dass bei den Untersuchungen der anderen Handys „keine direkten Verbindungen zu dem Angeklagten“ gefunden worden seien.

Verteidiger findet Befragung durch den Richter „nicht unparteiisch“

Während der Zeugenvernehmung bat einer der Verteidiger um eine Unterbrechung der Verhandlung. Im Anschluss daran stellte er einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, da er dessen Befragung des Zeugen als „nicht unparteiisch“ empfand. Er habe ihm, so seine Einschätzung, unter anderem „Worte in den Mund gelegt“. Die anderen Verteidiger – der Arzt und seine Ehefrau werden durch vier Anwälte vertreten – schlossen sich diesem Antrag an.

Die Entscheidung dazu wird voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag, 18. Juni ab 9 Uhr, verkündet.