Deutsch-niederländisches Grenzgebiet Freispruch nach Drogenschmuggel

Nettetal/Krefeld · Zoll und Bundespolizei kontrollieren immer wieder den Reiseverkehr im RE 13 aus den Niederlanden. Vor Gericht ging es jetzt um einen Schmuggel von 4,5 Kilogramm Haschisch. Während der im Zug festgenommene Mann bereits rechtskräftig verurteilt ist, wurde der mitangeklagte zweite Mann jetzt mangels Beweisen freigesprochen.

Der Drogenschmuggel im RE13 passierte bereits 2020.  Ein Festgenommener wurde verurteilt, ein zweiter Beschuldigter jetzt freigesprochen.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, wurde jetzt das Urteil für einen 32-jährigen Berliner gefällt. Der junge Mann wurde vom Tatvorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (BTM) in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit BTM freigesprochen. Konkret war dem Berliner vorgeworfen worden, im Januar 2020 zusammen mit einem Mittäter im RE 13 von Venlo kommend Drogen mit sich geführt zu haben. Diese seien bei einer Kontrolle durch Zollbeamte am Bahnhof Kaldenkirchen in Gepäckstücken entdeckt worden. Es handelte sich um zehn mit Folien umwickelte Pakete, in denen sich 4,5 Kilomgramm Haschisch mit einem hohen Wirkstoffgehalt (26 Prozent) befand.

Damals war nur der Mittäter – es handelt sich um den Cousin des Beschuldigten – verhaftet worden. Laut seiner Aussage sei sein Verwandter zum Zeitpunkt der Kontrolle „auf der Zugtoilette“ gewesen. Der 32-Jährige auf der Anklagebank hatte die Vorwürfe vehement bestritten. Er sei gar nicht in dem Zug gewesen, sondern habe sich am Tattag zu Hause in Berlin aufgehalten. „Meine DNA war auf den Gepäckstücken, weil die Sachen mir gehörten. Mein Verwandter hat sie sich vorher bei mir geliehen, angeblich wegen eines Umzugs“, ergänzte der Beschuldigte.

Der 26-jährige Cousin, der bereits im Frühjahr 2020 vor Gericht stand und zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren verurteilt wurde, belastete seinen Verwandten hingegen schwer. Laut den Angaben des 26-Jährigen sei er einen Tag vor jener Kontrolle gemeinsam mit dem 32-Jährigen per Zug in die Niederlande gefahren. Nach einer Übernachtung bei einem Bekannten in Eindhoven habe jemand am nächsten Tag seinen Verwandten vormittags abgeholt. Erst gegen Abend sei der 32-Jährige wieder zurückgekommen. Im Anschluss habe man die Heimreise, wiederum per Zug, angetreten. Der Zeuge ergänzte, er habe bezüglich eines Koffers und eines Rucksacks seines Cousins ein „komisches Gefühl“ gehabt. Als dann die Kontrolleure kamen, habe sich das bestätigt; die Drogen seien gefunden und er, also der 26-Jährige, sei festgenommen worden.

Einen zweiten Mann scheint
es dennoch gegeben zu haben

Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass er die Aussage des Cousins, der sich derzeit im offenen Vollzug befindet, für unglaubwürdig halte, weil dieser erst Monate nach jener Zugfahrt überhaupt erwähnte, dass der 32-Jährige ihn begleitet habe. Die Kammer vermute schon, dass es „einen zweiten Mann“ gegeben habe, da zwei Tickets gelöst worden seien, aber es bestünden Zweifel an der Tatbeteiligung des Berliners auf der Anklagebank. Und was die nachgewiesene DNA des 32-Jährigen an einem Gepäckstück beträfe: Die könnte tatsächlich daran gehaftet haben, weil ihm der betreffende Rucksack gehöre. Letztendlich sei dem Beschuldigten also nicht nachzuweisen, dass er sich am Tattag in dem Zug aufgehalten habe und deshalb gelte hier: „Im Zweifel für den Angeklagten!“