So profitiert Nettetals Kasse von den Vierbeinern Wie die Stadtkasse von den Hunden profitiert
Nettetal · Im vergangenen Jahr wurden in Nettetal so viele Hunde bei der Stadtverwaltung angemeldet wie lange nicht mehr. Was das für die Finanzen der Kommune bedeutet und wozu Halter der Vierbeiner verpflichtet sind.
Immer mehr Menschen legen sich einen Hund zu, hieß es in Zeiten des Corona-Lockdowns. Für Nettetal scheint das zumindest im Jahr 2020 zu stimmen: Damals wurden 455 Hunde bei der Stadtverwaltung angemeldet – 52 mehr als im Jahr zuvor. Ob das wirklich alle Bellos und Waldis waren, die in Nettetaler Haushalten neu aufgenommen wurden, ist nicht gesichert. Denn die 455 sind nur die Tiere der Halter, die brav der Pflicht nachkamen, ihre neuen Hausgenossen anzumelden, um fortan auch Hundesteuer zu berappen. Nachdem das Interesse am Hunde-Erwerb – oder der Anmeldung eines Hundes – 2021 deutlich zurückging (395 neu registrierte Hunde), ist es im gerade abgelaufenen Jahr wieder deutlich gestiegen: 489 Tiere wurden amtlich in Nettetal neu begrüßt. Wau!
Weil nicht alle Halter immer darauf achten, dass Hunde in Beeten und auf Straßen keine Haufen hinterlassen, sorgen die Vierbeiner mitunter für Ärgernis. Einen segensreichen Effekt zumindest für die Stadtkasse hat es aber, wenn es in Nettetal auch bellende Bewohner gibt: Denn für die angemeldeten Hunde kassiert sie Hundesteuer – und das summiert sich jüngst veröffentlichten Daten des Statistik-Dienstes des Landes NRW zufolge zu einem ordentlichen Batzen. Von Januar bis September 2022 kamen so laut IT.NRW 323 957 Euro zusammen, 13 863 Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2020. Kein Wunder, denn in 2020 bellten und schnupperten 3674 versteuerte Hunde in der Stadt, 2022 waren es mehr, insgesamt 3765. Wau!
Nettetal steht mit dieser Entwicklung nicht alleine, sondern liegt eher im landesweiten Trend. Im Zeitraum 2015 bis 2022 sind die Einnahmen der NRW-Kommunen in Summe kontinuierlich gestiegen, von insgesamt 85,5 Millionen Euro auf 104,6 Millionen Euro jeweils im Untersuchungszeitraum Januar bis September. Das heißt allerdings nicht, dass die Entwicklung überall gleich war. Es gibt auch Städte, in denen die Einnahmen aus dieser Quelle gesunken sind.
Städte und Gemeinden
legen Höhe der Steuer fest
Wie viel Steuer für einen Hund zu berappen ist, legen die Städte und Gemeinden selbst fest. Dazu wird eine Satzung erlassen, in der die Beträge in der Regel nach der Zahl und Art der Tiere festgesetzt werden. Was verlangt wird, ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet nach Angaben von IT.NRW beispielsweise die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro für einen Hund fällig. Nettetal verlangt für den Ersthund derzeit 102 Euro, wer zwei Hunde hält, muss für jeden 126 Euro zahlen. Halter, die ihren Bello der Stadt verheimlichen und sich so vor der Steuer drücken, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Auf die lange Bank schieben dürfen sie die Anmeldung nicht. Spätestens zwei Wochen nach der Ankunft muss der vierbeinige Hausgenosse der Stadtverwaltung schriftlich gemeldet werden. Die Steuerpflicht beginnt dann mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde.
Von der Besteuerung in Nettetal befreit sind Hundehalter, die sich mit ihrem Tier nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und beweisen können, dass sie andernorts brav Hundesteuer zahlen. Auch einige dauerhaft in Nettetal lebende Hunde werden privilegiert. Sie müssen allerdings besondere Aufgaben haben, etwa als Wachhunde, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – dann wird auf Antrag nur der halbe Steuersatz fällig. Für Hunde, die von finanzschwachen Personen gehalten werden, die etwa Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II bekommen, kann die Steuer sogar auf ein Viertel des regulären Satzes gesenkt werden.
Die Anmeldung zur Besteuerung ersetzt bei einigen Rassen nicht die Pflicht, sie auch gemäß dem Landeshundegesetz zu melden. Das gilt für eine Liste von bestimmten Hunderassen, die als gefährlich gelten oder einer auf der Liste genannten Art angehören. Darunter fallen beispielsweise Pitbull Terrier, Mastiffs und Rottweiler.
Um die Erlaubnis für die Haltung eines solchen Hundes zu erhalten, muss unter anderem ein Führungszeugnis vorgelegt werden, zudem ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für das Tier und dessen Kennzeichnung mit einem Mikrochip.