Duo wollte schmuggeln Im Sprinter versteckt – Zoll stoppt „Kaffee-Fahrt“ in Nettetal

Nettetal-Kaldenkirchen · Diese Menge hätte für viele Tassen gereicht: Rund eine Tonne löslichen Kaffes fanden Zollkontrolleure in Nettetal auf der Ladenfläche eines Fahrzeugs - unverzollt und ohne Einfuhrpapiere.

Auf der Ladefläche befanden sich 1000 Kilogramm löslicher Kaffee.

Foto: Hauptzollamt Krefeld

(busch-) Kaffeeschmuggel ist unverändert ein aktuelles Thema: Das zeigt ein Schmuggelversuch in Nettetal-Kaldenkirchen. Zwei Männer wollten rund tausend Kilogramm Kaffee unverzollt nach Deutschland bringen; Mitarbeiter des Hauptzollamts stoppten sie.

Den Kaffee fanden Mitarbeiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen vom Hauptzollamt Krefeld Anfang Januar in einem Fahrzeug, das zuvor die Bundespolizei kontrolliert hatte. In dem aus den Niederlanden kommenden Sprinter waren zwei Männer (34 und 20 Jahre) unterwegs. Auf der Ladefläche befand sich eine Tonne löslicher Kaffee.

Die für die Einfuhr von Kaffee erforderliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts fehlte; zudem hatten die Männer keine Kaffeesteuer in Höhe von 4780 Euro entrichtet. Deshalb wurde gegen die beiden Tatverdächtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet; der Kaffee wurde zunächst sichergestellt.

Am folgenden Tag durfte das Duo den Kaffee dann mitnehmen, nachdem es die dafür fällige Kaffeesteuer gezahlt hatte. Jetzt kümmert sich das Team der Straf- und Bußgeldstelle im Hauptzollamt weiter um den Fall.

Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die neben Deutschland nur noch in EU-Ländern wie Belgien, Dänemark und Litauen oder auch Norwegen erhoben wird. Sie beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm löslichen Kaffee. Außerdem unterliegen, so das Hauptzollamt Krefeld, auch kaffeehaltige Waren der Kaffeesteuer. Ein Beispiel sind Süßwaren, die in einem Kilogramm zehn bis 900 Gramm Kaffee enthalten.

Freimengen für Kaffee-Importe aus den Niederlanden und anderen EU-Ländern sind nur für persönlich durch Privatleute verbrachte Mengen von bis zu zehn Kilogramm steuerfrei. „Alle gewerblichen Einfuhren sind dem Hauptzollamt anzuzeigen“, erklärt Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld. Bei Einfuhren von mehr als zehn Kilogramm gehe der Zoll von Gewerblichkeit aus.

(busch-)