Neuer Anlauf in Nettetal Fragerecht für Einwohner im Stadtrat – populistisch oder bürgernah?
Nettetal · Sollen Nettetaler in Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse Fragen stellen dürfen? Die Grünen und auch die WIN sind dafür. Doch die SPD will lieber erst noch einmal im Ältestenrat darüber reden.
Wenn die Gemeinderäte in Brüggen und Niederkrüchten zusammenkommen, ist der erste Tagesordnungspunkt schon mal gesetzt: „Einwohnerfragestunde“ oder „Fragestunde für Einwohner“. Egal, wie es heißt: Es kommt auf das Gleiche aus: Einwohnern der Gemeinde soll Gelegenheit geboten, Fragen zu Themen und Problemen in ihrer Kommune zu stellen. Und in Nettetal? Dort gibt es diese Möglichkeit für Einwohner bislang nicht. Die Grünen sähen das gerne geändert. Sie möchten, dass auch Nettetal eine Einwohnerfragestunde in Sitzungen des Rates oder seiner Ausschüsse eingeführt werden. Darauf zielte zumindest ihr Antrag für die jüngste Ratssitzung am 2. Mai, die Stadtverwaltung möge doch bitte einen Vorschlag erarbeiten, wie eine solche Einwohnerfragestunde gestaltet werden könne.
Diskutiert wurde über dieses Ansinnen dann freilich nicht. Die SPD bat darum, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Sie wollte darüber erst einmal im Ältestenrat des Stadtrates spechen – ein Gremium, das nichtöffentlich hinter verschlossenen Türen tagt.
Für die Grünen sind Sinn und Zweck ihres Vorstoßes klar. „Für Rats- bzw. Ausschussmitglieder stellt die Plattform einer Einwohnerfragestunde neben der direkten Ansprache eine weitere Möglichkeit dar, von Anliegen zu erfahren, die Bürgerinnen und Bürger bewegen. Die in vielen Kommunen, unter anderem in sieben von neun Städten und Gemeinden im Kreis Viersen bereits praktizierte Einwohnerfragestunde stellt ein einfache und ohne finanziellen Aufwand einzurichtende Option der Beteiligung dar“, begründeten sie ihren Antrag.
Revolutionär wäre ein solcher Schritt in Nettetal zumindest theoretisch nicht. Denn schon jetzt steht in der Geschäftsordnung, die die Spielregeln für Rats- und Ausschusssitzungen enthält: „Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für die Einwohnerschaft in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Falle ist jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Fragestunde ist auf einen Zeitraum von 30 Minuten beschränkt.“
Entscheidend ist hier das Wort „kann“. Der Rat kann eine Einwohnerfragestunde beschließen, er hat es bis jetzt aber nicht getan. Und das, obwohl auch die Wählergemeinschaft „Wir in Nettetal“ (WIN) bereits im Jahr 2016 einen ähnlichen Antrag mit gleicher Stoßrichtung gestellt hat. Mit ihrem darin formulierten Wunsch, eine testweise für ein Jahr Fragestunde für Einwohner bei jeder Ratssitzung in die Tagesordnung aufzunehmen, erlitt sie Schiffbruch. Erwärmen konnten sich nur die Grünen dafür. CDU und SPD warfen der WIN damals Populismus vor. Bürger in Nettetal hätten vielfältige Möglichkeiten, Fragen an Rat und Verwaltung zu richten, argumentierten die Christdemokraten. Der damalige Bürgermeister Christian Wagner (CDU) habe die „Nette Runde“ eingerichtet, in der er mit Vertretern der Verwaltung in die Ortsteile gehe, um sich Fragen und Anregungen zu stellen. Auch die Ortsvorsteher seien als Ansprechpartner bekannt und bewährt und auch die Mitglieder des Nettetaler Rates seien bereit, Fragen von Bürgern zu beantworten oder aufzunehmen und Antworten einzuholen.
Eng verbunden mit der Frage, ob eine solche Fragestunde anno 2024 doch noch in Nettetal eingeführt wird, ist auch die Frage, wie sie gestaltet werden könnte. Denn da wären noch etliche Details zu klären: Gibt es Fragestunden in Sitzungen des Rates oder auch – oder nur – in Sitzungen seiner Ausschüsse? In jeder Sitzung? Wie viele Fragen sind zulässig? Werden sie mündlich „live“ gestellt oder vorher schriftlich eingereicht? Antworten darauf zu suchen, wie von den Grünen gewünscht, war die Stadtverwaltung durchaus bereit. Nachdem der Antrag von der Tagesordnung genommen wurde, muss auch sie nun erst einmal abwarten, was denn der Rat der Ältesten dazu bespricht.