Der Rat kann beschließen Warum Nettetal die Zahl der Altkleidercontainer-Standorte begrenzen will
Nettetal · Der Nettetaler Haupt- und Finanzausschuss votierte am Donnerstag einstimmig, die Zahl der Standorte im öffentlichen Raum zu begrenzen. Die Container auf privatem Grund sind von diesem Konzept nicht betroffen.
Auf Nettetaler Stadtgebiet soll es demnächst nur noch an acht Standorten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Sammelcontainer für Alttextilien geben. Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nettetal sprach sich die Politik am Donnerstag einstimmig dafür aus, diese Obergrenze festzulegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 14. November.
So soll auch vermieden werden, dass das Orts- oder Stadtbild negativ beeinflusst wird. Die Stadtverwaltung bezeichnet dies als Übermöblierung auf öffentlichen Flächen, gemeint ist: Es soll nicht zu viele Sammelcontainer für alte Textilien geben.
Um einen Sammelcontainer auf eben diesen öffentlichen Flächen aufstellen zu dürfen, wird grundsätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss nun ein Konzept mit höchstens acht Standorten. Nicht betroffen von diesem Konzept sind die Container auf privaten Flächen.
Im öffentlichen Raum stehen Container in Hinsbeck am Kindergarten an der Oirlicher Straße und am Marktplatz zur Parkstraße, in Breyell auf dem Penny-Parkplatz an der Biether Straße und an der Weberstraße an der Ecke zum Ritzbruch. In Leuth steht ein Container auf dem Parkplatz am Xylanderweg, in Schaag an der Blumenstraße. In Kaldenkirchen sind die Standorte am Tegelener Weg (Netto) und an der Ravensstraße vorgesehen.
Gegen das unkoordinierte Aufstellen der Container gehe man seit Jahrzehnten an, teilte die Stadt mit. Bemängelt wurde beispielsweise, dass oft keine Kontaktdaten auf den Containern angegeben wären. Im Falle einer Gefahr oder Beschädigung könnten so die Eigentümer nicht umgehend informiert werden. Gerade wenn Container im Zuge von Vandalismus aufgebrochen oder umgestürzt würden oder sogar in Brand gerieten, bei Schädlingsbefall oder Verunreinigung, sei ein unverzüglicher Kontakt zum Eigentümer unverzichtbar. Schon im April 2014 hatte der Stadtrat beschlossen, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen keine Erlaubnis für diese Container mehr erteilt werden soll.
Nun kommt die Rechtsprechung ins Spiel. Aktuell hat das Oberverwaltungsgericht NRW noch einmal die bisherige Linie bekräftigt, dass ein Rat einer Kommune der entsprechenden Verwaltung nicht vorgeben darf, derartige Anträge grundsätzlich abzulehnen. Der Knackpunkt: Werde ein Antrag gestellt, könne die Verwaltung nicht mehr „ermessen“, sondern nur ablehnen. Und das gehe so nicht, so das Oberverwaltungsgericht.
Allerdings: Da Sammelcontainer für Alttextilien im öffentlichen Raum nicht für Postkartenbilder im Allgemeinen genutzt werden und die Rechtsprechung ebenfalls die Gefahr einer Übermöblierung erkennt, bleibt das Heft des Handelns letztendlich doch beim Rat. Per Beschluss kann der Stadtrat nämlich die Zahl der Container im öffentlichen Raum begrenzen. Ist diese Zahl erreicht, wird keine weitere Erlaubnis mehr erteilt.
Unberührt von dieser Empfehlung sind die Alttextilien-Container, die auf privaten Flächen von karitativen Sammlern platziert wurden, beispielsweise vom DRK oder den Maltesern. Auf diese Flächen habe man keinen Zugriff, teilte die Stadtverwaltung mit. In Nettetal finden sich acht Standorte, oft mit mehreren Containern: in Breyell im Berger Feld bei Getränke Weyers, in Kaldenkirchen an der Severusstraße an der Kita Purzelbaum und in Schaag auf dem Parkplatz des Pfarrheims St. Anna an der Riether Straße. In Lobberich stehen Container an fünf Standorten: am Sassenfelder Kirchweg (LVR), an der Arche an St. Sebastian, bei Aldi im Rosental, am Wendehammer an der Van-der-Upwich-Straße und an der Kita Nettetopia an der Johannes-Torka-Straße.
Nicht zu vergessen sind die drei Kleiderkammern in Kaldenkirchen an der Jan-van-Nooy-Straße, in Lobberich an der Niedieckstraße (beide Caritas) und in Breyell „An der Nette“ am Lambertimarkt (evangelische Kirche), die zu festgelegten Zeiten Kleider entgegennehmen.