Zwei Zahnärzte lehnten die Behandlung einer Syrerin ab
In Nettetal sind einige Ärzte offensichtlich nicht mit der Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen informiert.
Nettetal. Dicke Backe, Zahnschmerzen — und keiner hilft: „In zwei Nettetaler Zahnarztpraxen wurde eine Bürgerin aus Syrien abgewiesen“, berichtete Hajo Siemes (WIN) kürzlich dem Ausschuss für soziale Angelegenheiten des Stadtrates. Erst der dritte angefragte Zahnarzt sei bereit gewesen, die Asylbewerberin zumindest notfallmäßig zu behandeln.
Silke Büstgens, Fachbereich Soziales
Siemes berichtete dazu Folgendes: Eine syrische Asylbewerberin bat in einer Zahnarztpraxis „wegen akuter Zahnschmerzen“ um eine Notfall-Behandlung. Die wurde ihr dort aber verwehrt. Sie wandte sich daraufhin an einen anderen Zahnarzt, auch der lehnte die Behandlung ab. Erst in der dritten Praxis erfuhr die Frau Hilfe, allerdings unter dem Hinweis, eigentlich hätte man die Stadt vorher um Erlaubnis fragen müssen.
Angeblich sei der Versicherungsstatus der Syrerin unklar gewesen, hätten die Zahnärzte erklärt, warum sie nicht behandelten. Das stimmt wohl nicht: Die Frau hat, so Siemes, eine Bescheinigung vorweisen können, dass sie über die Stadt krankenversichert ist. Zudem habe es sich „um eine Notfall-Situation“ gehandelt.
Sichtlich unangenehm war Sozialdezernent Armin Schönfelder die Schilderung des Vorfalls: „Es wäre grundsätzlich besser, so etwas in nicht öffentlicher Sitzung zu besprechen“, sagte er. Dann könne man „Ross und Reiter nennen“, Rücksprache mit den Medizinern halten, gegebenenfalls die Ärztekammer einschalten. Siemes wies darauf hin, die Namen der Ärzte lägen ihm vor.
Seitens der Verwaltung schien man im Sozialausschuss bemüht, erst gar nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, die Ärzte hätten die Patientin womöglich nicht behandelt, weil sie eine Asylbewerberin ist. Schönfelder zeigte sich gegenüber den Politikern überzeugt: „Die Praxen sind übers Verfahren informiert.“
Wie es üblicherweise funktioniert, wenn ein Asylbewerber zum Arzt muss, erläuterte Silke Büstgens. Sie ist im Fachbereich Soziales unter anderem auch für Asylfragen zuständig: „Jeder bekommt einen ‚Hinweis für den behandelnden Arzt‘ ausgehändigt.“ Dieser orangefarbene Schein sei für eine Behandlung in der Praxis vorzulegen. Der Arzt erhalte nach Rücksprache mit dem Fachbereich Soziales aus dem Rathaus einen blauen Krankenschein zugesandt.
Hajo Siemes, WIN
Soweit der Normalfall. Wenn allerdings ein Asylbewerber außerhalb der üblichen Sprechstunden zum Arzt müsse, habe er wie jeder andere Patient das Recht auf Behandlung, unterstrich Silke Büstgens. „In einem Notfall, etwa bei akuten Schmerzen, ist ein Arzt oder Zahnarzt verpflichtet, sofort zu helfen.“ Versicherungsregularien könnten dann hinterher geklärt werden.
Im Ausschuss war man sich einig, dass es sich im Fall der beiden Zahnärzte, die einer erkrankten Asylbewerberin Hilfe verweigerten, wohl um Ausnahmen handle. Da er Unkenntnis dahinter vermutet, schlug Hajo Siemes vor: „Vielleicht sollte man seitens der Verwaltung die Ärzte noch einmal aufklären und über das Verfahren informieren.“