Adolphs behält Jagdschein

Verfahren: Landrat Ottmann weist die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer der WfG zurück. Im Jagdrevier gebe es nichts zu beanstanden.

Kreis Viersen. Rolf Adolphs, Geschäftsführer der Wirtschaftsförerungsgesellschaft für den Kreis Viersen, darf seinen Jagdschein behalten. Der Kreis Viersen als Untere Jagdbehörde hat es abgelehnt, ein Verfahren zum Entzug des Jagdscheines einzuleiten, sagt Landrat Peter Ottmann im Gespräch mit der Westdeutschen Zeitung. Adolphs waren Unregelmäßigkeiten in seinem Jagdrevier im ehemaligen Munitionsdepot Bracht vorgeworfen worden. Daraufhin hatte der Landesjagdverband beantragt, ihm den Jagdschein zu entziehen.

"Die gegen Herrn Adolphs erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage", sagt Ottmann. Es habe keinerlei Verstöße gegen Jagdvorschriften gegeben. Vielmehr sei es bedenklich, wie ein integerer Mann wie Adolphs angeschuldigt worden sei; dies grenze an eine Rufmordkampagne.

Ottmann kritisierte am Donnerstag vor allem den Landesjagdverband, der den Antrag auf Entzug des Jagdscheines gestellt hatte. Der Verband hatte sich "auf uns vorliegende Informationen" gestützt, keine Quellen genannt, die Vorwürfe nicht geprüft und dennoch den Entzug der Jagderlaubnis beantragt. "So einen Fall gab es noch nie", sagt Ottmann.

Adolphs war vorgeworfen worden, in seinem Jagdrevier im ehemaligen Munitionsdepot Bracht unerlaubter Weise Damwild gefüttert und damit dazu beigetragen zu haben, dass sich die Tiere in großem Maße vermehrten. Folge: Im Frühjahr wurden in dem vier Jagdreviere umfassenden Depot 1200 Stück Damwild gezählt. Dafür reiche das natürliche Futter nicht, die Tiere würden verhungern, so die Vorwürfe, die vor allem von der NRW-Stiftung, neben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eigentümerin der Flächen, erhoben wurden.

"Nichts dran" sagt die Jagdbehörde. Adolphs habe in Notzeiten beigefüttert. Zu dieser Hege sei er verpflichtet, er habe keinen Hungertod von Tieren zu verantworten. Auch die von der Jagdbehörde in Abstimmung mit dem Forstamt festgelegte Abschussquote habe er erfüllt, so Ottmann. Es sei nicht gegen geltendes Recht verstoßen, niemand geschädigt worden. "Es ist nichts geschehen", versteht Ottmann die Aufregung nicht.

Verschiedene Politiker aus dem Kreis hatten sich eingeschaltet und Adolphs vorgeworfen, er verknüpfe seine Privatinteressen mit denen als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Die WfG ist Eigentümerin der Jagdpacht; Adolphs habe sozusagen ein Geschäft mit sich selbst gemacht, so die Vorwürfe, die vor allem aus Reihen der FDP kamen. "Stimmt nicht", sagt Ottmann. 1998 sei das Jagdrevier öffentlich ausgeschrieben worden. Für das später von Adolphs gepachtete Gelände am Rande des Tonabbaus inklusive des Ferienparks habe kein gültiges Angebot vorgelegen.

Dann habe der Aufsichtsrat der WfG mehrfach beraten, sich mit dem Forstamt verständigt und die Pacht an Adolphs vergeben. "Aus den Protokollen geht hervor, dass man sich damals bewusst war, dass es komisch aussehen könnte, dass der WfG-Geschäftsführer einen Vertrag über eine solche Pacht abschließt. Aber der Aufsichtsrat war der Ansicht, dass es keine bessere Lösung gibt", so Ottmann. So sei bewusst in den Vertrag hineingeschrieben worden, dass Pächter Adolphs keine zusätzlichen Gewinnabschöpfungen (Vermietung der Pacht) erzielen dürfe.

Was Ottmann erstaunt: Über zehn Jahre habe es in diesem Revier keinerlei Beanstandungen rund um die Jagd gegeben. Ob persönliche Animositäten eine Rolle spielen könnten, dazu wollte sich der Landrat nicht äußern. Fest steht für ihn aber, dass die Diskussion um die Zukunft des ehemaligen Depots wieder versachlicht werden muss. Fest steht für Ottmann aber auch: "Es gibt überhaupt keinen Anlass, am bis 2017 laufenden Pachtvertrag mit Adolphs zu rütteln."