Die Geschichte des Galgenbergs: Gedenkstein erinnert an Verurteilte
Ein neuer Gedenkstein erinnert an die frühere Richtstätte in Helenabrunn. Die Urteile wurden an der Remigiuskirche gesprochen.
Viersen. Die Todesurteile wurden im Schatten von St. Remigius gefällt, vollstreckt wurden sie am Galgenberg. Dort, an der Gladbacher Straße nahe der Wolfskull im Stadtteil Helenabrunn, hat die Stadt Viersen am Mittwoch einen neuen Gedenkstein seiner Bestimmung übergeben. Der Verein „Geschichte für alle“, unterstützt vom Stadtarchiv, hatte sich für den Gedenkstein eingesetzt und dabei finanzielle Unterstützung von der Sparkassenstiftung erhalten.
Der alte Gedenkstein war vor einem Jahrzehn in zwei Teile zerbrochen. „Diese Stelle gibt einen Teil der Rechtsgeschichte der Stadt Viersen wieder“, sagte Kulturdezernent Paul Schrömbges.
Stadtarchivar Marcus Evers erläuterte die Geschichte des Galgenbergs. Die Todesurteile wurden am Weisenstein an der Remigiuskirche verkündet. Der Stein liegt dort heute noch. Dabei stieg der jüngste der sieben urteilenden Schöffen auf den Stein, ließ den Verurteilten vorführen und brach zwei Stäbe über seinem Kopf. Das bedeutete, dass die Gemeinschaft des Verurteilten mit den Viersenern symbolische zerbrochen war. Daher stammt auch das Sprichwort „über jemanden den Stab brechen“.
Ewers berichtete auch von einer Legende, wonach 1543 Kaiser Karl V., der sich auf dem Weg zu Friedensverhandlungen in Venlo befand, durch Viersen kam und dabei einen Verurteilten am Galgen hängen sah. Kaiser Karl ließ seinen Tross anhalten und entrichtete seinen Gruß der Viersener Gerechtigkeit.
Das Todesurteil bedeutete früher, dass der Verurteilte auf dem Galgenberg gehenkt wurde und sein Leichnam „den Raben überlassen wurde“. Eine solche Richtstätte, um die sich viele abergläubische Mythen rankten, sollte möglichst weit weg von den Höfen der Lebenden liegen, so Ewers.
Übrigens konnte bis zum Jahr 1727 gegen ein Todesurteil keine Revision eingelegt werden. „Alte Zeiten waren teilweise grausam“, so Schrömbges. Deshalb sei der neue Stein, der auch von der Straße aus gut sichtbar ist, auch eine Mahnung.