Ein Plan gegen den Lärm
Wie laut ist es in Viersen? Darauf muss die Stadtverwaltung Antworten geben.
Viersen. Um die ständig steigenden Lärmbelastungen bewerten und verringern zu können, sind Städte und Gemeinden verpflichtet, so genannte Lärmaktionspläne aufzustellen. Das hat Viersen nun getan und in einer ersten Stufe die Lärm-Situation an besonders belasteten Straßen bewertet - mit Hilfe von Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Diese erste Stufe umfasst Straßen mit einer Belastung von mehr als 16 000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden: die Autobahnen A 61 und A 52, die Hindenburgstraße, die Freiheitsstraße bzw. Kölnische Straße, die Süchtelner Straße sowie Teile der Dülkener Straße, des Westrings und der Bücklersstraße. Die Karten zeigen, welche Gebäude in diesen Bereichen überdurchschnittlich von Lärm betroffen sind.
Im Entwurf des Aktionsplans, der öffentlich ausliegt, werden Maßnahmen genannt, die der Vermeidung, Verlagerung oder zumindest Verminderung von Lärm dienen sollen. Dies kann, so die Verwaltung, zum Beispiel eine Lenkung der Verkehrsströme auf weniger belastete Straßen oder die Verwendung von besonderem Asphalt sein.
Dabei betont die Stadt, dass es sich bei den Maßnahmen um eine freiwillige Leistung handelt: "Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich aus der Lärmaktionsplanung nicht ableiten." Der Plan befasst sich mit Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr oder von großen Gewerbeansiedlungen erzeugt wird. Lärm von Sport- und Freizeitanlagen oder Nachbarschaftslärm zählt nicht dazu.