Frau erstochen: Knapp acht Jahre Haft
Gericht lässt Mordvorwurf gegen Viersener fallen.
Viersen. Für sieben Jahre und neun Monate muss Alexander B. (46) aus Viersen ins Gefängnis — wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Er hatte am Morgen des 10. November seine Frau (39) in der gemeinsamen Wohnung in Viersen mit einem Messerstich getötet. Sie habe ihn provoziert, zur Weißglut getrieben, ihm vorgeworfen, er sei impotent, hatte er im Gerichtssaal erklärt.
Zur Tatzeit hatten Täter und Opfer unter Alkoholeinfluss gestanden. Beim Angeklagten hatte man 2,5 Promille, bei der Frau 3,2 Promille festgestellt.
Ursprünglich hatte die Anklage sogar auf „Mord“ gelautet. Im Laufe des Verfahrens hatte sich aber geklärt, dass B. nicht heimtückisch gehandelt hatte, wie es ursprünglich in der Anklage hieß. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft gefordert, der Verteidiger auf eine Strafe zwischen vier und sechs Jahren Haft plädiert.
Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort betont, wie leid ihm tue, was geschehen war. „Ich will mich entschuldigen — bei meinen Kindern, bei meinen Eltern und bei ihren Eltern. Es tut mir ganz furchtbar leid, dass diese Tragödie passiert ist.“