Kreis Viersen Gefährdungsstufe 1 im Kreis erreicht
Kreis Viersen. · Im Kreis Viersen ist der Schwellen-Inzidenzwert am Mittwoch auf 36 gestiegen. Damit gilt ab Freitag die Gefährdungsstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes. Was Sie jetzt wissen müssen.
Von 34,7 auf 36 am Mittwoch ist die Zahl der neuen bestätigten Corona-Infektionsfälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner im Kreis Viersen gestiegen. Damit ist der Schwellenwert von 35 Infektionen pro 100 000 Einwohnern überschritten. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen im Kreisgebiet.
Welche Schritte laufen jetzt ab?
Zunächst muss der Kreis Viersen, dann müssen die Kommunen handeln. Der Kreis muss die Regeln der seit 17. Oktober geltenden Corona-Schutzverodnung des Landes per Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt bekanntmachen. „Dies wird voraussichtlich am Freitag geschehen“, kündigt Benedikt Gisbers vom Presseamt des Kreises Viersen an. Etwa für die Mitarbeiter der Ordnungsämter in den Kommunen heißt das: Sie können erst nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Bußgelder verhängen, die bei Gefährdungsstufe 1 möglich sind.
Warum gelten die neuen Regeln erst ab Freitag?
Die zeitliche Verzögerung entsteht durch das Melde- und Veröffentlichungsverfahren. Beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen werden jeden Tag die aktuellen Corona-Infektionen aufgenommen. „Diese leiten wir an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) weiter“, erläutert Benedikt Gisbers. Sobald beim LZG ein Inzidenzwert über 35 gemeldet wird und das Amt diesen Wert veröffentlicht, erhält der Kreis Viersen wiederum eine Meldung. „Sobald das LZG ebenfalls einen Wert über 35 mitteilt, können wir handeln“, so Gisberz. Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen hat am Mittwoch einen Inzidenzwert von 36 festgestellt, das LZG aktualisiert diesen Wert (meist gegen Mitternacht) und schickt eine Meldung an den Kreis. „Diese liegt uns voraussichtlich am Donnerstagmorgen vor“, so Gisbers. „Danach können wir die Veröffentlichung im Amtsblatt vorbereiten.“
Welche Regeln gelten ab Freitag?
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Sie gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. „Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist“, heißt es in der Verordnung.
„Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis in Absprache mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest“, erklärt Landrat Andreas Coenen (CDU). „Die Abstimmungen hierzu laufen aktuell.“
An Festen mit herausragendem Anlass wie etwa Hochzeiten, Taufen, Jubiläen oder Abschlussfeiern außerhalb einer Wohnung dürfen maximal 25 Menschen teilnehmen. Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als tausend Teilnehmern sind unzulässig. Zudem können die Kommunen in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie etwa eine Sperrstunde für die Gastronomie anordnen.
Wie ist die aktuelle Entwicklung im Kreis Viersen?
Aktuell sind 116 Menschen infiziert, 1111 sind genesen, 37 gestorben; 489 Kontaktpersonen wurden unter Quarantäne gestellt. In Nettetal-Lobberich musste nach der Infektion eines Kindes eine Kita-Gruppe geschlossen werden. Seit Beginn der Pandemie gibt es im Kreis Viersen 1264 bekannte Fälle. In Brüggen gibt es 35 bestätigte Fälle, zwei Menschen sind aktuell infiziert, 33 genesen, es gab keine Toten. In Nettetal sind 143 Fälle gemeldet, aktuell sind 31 Menschen infiziert, 110 sind genesen, zwei sind gestorben. In Niederkrüchten gibt es 113 bestätigte Fälle, drei aktuelle, 99 genesene Patienten und drei Todesopfer, in Schwalmtal gibt es 59 bestätigte Infektionen, fünf aktuelle Fälle, 52 genesene und zwei Todesopfer, in Viersen gibt es 284 bestätigte Infektionen, aktuell 38, 241 Genesene und fünf Todesopfer.
Warum veröffentlicht das Robert-Koch-Institut andere Inzidenzwerte als der Kreis Viersen?
„Das liegt an der zeitlichen Verzögerung bei der Übermittlung der Daten“, erläutert Susanne Glasmacher, Pressesprecherin des Instituts. Deshalb sei es möglich, dass der Inzidenzwert des Instituts niedriger liege.
Was passiert, wenn der Inzidenzwert weiter steigt?
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 greifen die strikteren Schutzregeln der Gefährdungsstufe 2.
Wann kann die Gefährdungsstufe wieder zurückgenommen werden?
Die Regeln gelten solange, bis der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.