Kommunalwahl 2020 im Kreis Viersen Linke im Kreis Viersen fechten Wiederwahl des Landrats an

Kreis Viersen. · Die Partei wirft Amtsinhaber Andreas Coenen vor, während des Wahlkampfes mehrfach gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Nun befasst sich der Wahlprüfungsausschuss mit der Angelegenheit.

  Wahlplakat mit Andreas Coenen: Dass er darauf den Zusatz „Landrat“ in Kombination mit dem CDU-Logo verwendete, sieht Die Linke kritisch.

Wahlplakat mit Andreas Coenen: Dass er darauf den Zusatz „Landrat“ in Kombination mit dem CDU-Logo verwendete, sieht Die Linke kritisch.

Foto: Die Linke

Geht es nach der Partei Die Linke im Kreis Viersen, muss die Landratswahl wiederholt werden. Sie wirft dem wiedergewählten Amtsinhaber Andreas Coenen (CDU) vor, während des Wahlkampfs gegen die Neutralitätspflicht verstoßen zu haben und legte jetzt offiziell Einspruch gegen die Wahl Coenens ein. Nun wird sich der Wahlprüfungsausschuss am 15. Dezember mit der Angelegenheit befassen.

Klar ist schon jetzt, wie es ausgehen wird: Die Ausschussmitglieder werden dem Kreistag mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrheitlich empfehlen, die Wahl des Landrates für gültig zu erklären. Denn selbst die SPD, die dem Landrat ebenfalls Verletzung der Neutralitätspflicht während des Wahlkampfes vorwirft und die Bezirksregierung Düsseldorf bat, deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Andreas Coenen zu prüfen, wird voraussichtlich gegen den Antrag der Linke stimmen.

SPD-Fraktion sieht keinen
Grund für eine Anfechtung

„Bei der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses geht es um die Anerkennung der Wahl“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Smolenaers. „Ich sehe keinen Grund, das Wahlergebnis anzufechten. Das Verhalten von Andreas Coenen war zwar ein deutliches Foulspiel, aber es war nicht wahlentscheidend“, glaubt Smolenaers. Auch beim Kreiswahlleiter und beim Landeswahlleiter legte die SPD Beschwerde ein – beide verwiesen auf die Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses.

Zwei Dinge führt Die Linke in ihrem Einspruch auf: zum einen eine vierseitige Anzeige der Kreisverwaltung eine Woche vor der Landratswahl in einem Anzeigenblatt – die sei Wahlwerbung, so Die Linke. Zum anderen die Wahlplakate des Landrats, auf denen Coenen als „Ihr Landrat“ bezeichnet wird und das Emblem der CDU zu sehen ist. „Der aktuelle Amtsinhaber wirbt mit seinem Titel als Bestandteil seines Namens auf Großflächenplakaten und ... macht ... auch Werbung mit und für seine Partei“, heißt es in dem Antrag. Darin zitiert der Kreisvorstand der Linkspartei aus einer Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: „Insbesondere sind nach ... (der) Rechtsprechung die aktive Öffentlichkeitsarbeit von Amtsinhabern zugunsten ,ihrer’ Partei und eine ausdrückliche Wahlempfehlung von Amtsträgern mit ihrer Neutralitätspflicht nicht vereinbar.“ Coenen erklärte am Donnerstag dazu: „Die angesprochene Kombination ist meiner festen Überzeugung nach zulässig. Es ist die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses, über die Gültigkeit der Kommunalwahlen zu entscheiden.“ Zu der vierseitigen Anzeigenstrecke der Kreisverwaltung hatte der Landrat kurz nach Erscheinen erklärt: „Ich bedaure, dass die Beilage des Kreises von manchen als Teil meines Wahlkampfes interpretiert wird. Rückblickend wäre ein größerer zeitlicher Abstand zum Wahltag sicher besser gewesen, um ein solches Missverständnis auszuschließen.“

Sollte der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass die Landratswahl gültig war und auch der Kreistag entsprechend entscheiden, will Die Linke juristisch dagegen vorgehen und die Wahl anfechten, erklärte Vorstandsmitglied Britta Pietsch. „Wir haben mit Michael Faber bereits einen exzellenten Fachanwalt für Verwaltungsrecht an
Bord.“