Kinder missbraucht: Der Alptraum der Eltern

Auf einer Skaterbahn hat sich ein Mann an Kindern vergriffen. Am Mittwoch wurde er wegen Missbrauchs und Körperverletzung verurteilt.

Viersen. Der Tag Anfang Oktober 2010 wird sich in das Gedächtnis von drei Jungen eingegraben haben — und in das ihrer Eltern, die sich wohl oft ausgemalt haben mögen, was noch alles hätte passieren können. Was passiert ist, das nennt der Staatsanwalt Körperverletzung, einmal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch.

Gegen 17 Uhr an diesem Tag ging Reiner W. (inzwischen 26) auf die Skaterbahn in Viersen-Süchteln. Dort griff er einem damals Zwölfjährigen ohne jeden Grund von hinten mit dem Arm um den Hals, schlug ihn und drückte mit der Faust gegen den Kiefer des Jungen. Dies hat Reiner W. vor der Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestanden. Einem Elfjährigen hatte er demnach mit einer Wasserpumpenzange in den Penis gekniffen. Einen dritten Jungen hob er an einer Bank an der Hüfte hoch, legte ihn sich über die Schulter und ging mit ihm bis fast zum Ausgang der Skaterbahn — hätte ihn also auch einfach mitnehmen können. Er ließ ihn aber dort zu Boden fallen.

Dass er Probleme mit seiner Sexualität hat, weiß der Angeklagte. Schon 2003 war er als Jugendlicher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen verurteilt worden. Damals gab es eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei Jahre später musste er sich wegen Diebstahls verantworten, wurde verwarnt und musste eine Geldstrafe zahlen.

Diesmal verurteilten ihn die Richter zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Allerdings ordneten sie auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Und Gutachter Martin Deis machte schon deutlich, dass die Zeit in der Klinik wohl länger als ein Jahr dauern werde. W. will sich einer Therapie unterziehen. Der Gutachter bescheinigte ihm aufgrund seiner Krankheit eine verminderte Schuldfähigkeit. Völlig steuerungsunfähig sei W. nicht. Er habe begriffen, dass sein Handeln falsch sei. Dass seine Mutter ihn rauswerfen wollte, wenn „so etwas“ noch einmal vorkäme, habe ihn sehr beeindruckt, erklärte der Angeklagte dem Gericht.

Im Gespräch mit dem Gutachter habe er gestanden, dass ihn ein- bis zweimal im Monat solche sexuellen Gewaltphantasien gegen Kinder überkommen. Gutachter Deis hält W. weiterhin für gefährlich — aber nicht akut. Deshalb war er nach fünfeinhalb Monaten Haft auch Mitte Januar zunächst entlassen worden und blieb bis zum Prozess am Mittwoch auf freiem Fuß. Das ist er auch jetzt noch, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.