Klinik-Prozess Wegberg: Daumen-OP trotz fehlender Techniken
Im Prozess um die Klinik Wegberg geht es jetzt um einen verlorenen Finger. Der ehemalige Chefarzt soll den Patienten nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt haben.
Wegberg/Mönchengladbach. Im Verfahren gegen den ehemaligen Besitzer und Chefarzt der Wegberger St. Antonius-Klinik, Arnold P., wird aktuell der Fall des Wegberger Patienten David M. verhandelt.
Insgesamt werden P. und inzwischen nur noch zwei mitangeklagten Ärzten drei Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge, vier Fälle von fahrlässiger Tötung und eine Vielzahl von Körperverletzungen vorgeworfen.
David M. war am 3. August 2005 bei der Arbeit mit der linken Hand in eine Kreissäge geraten, dabei war der Daumen fast vollständig abgetrennt worden. Nach den Ergebnissen eines Gutachtens soll nur noch eine "Hauptbrücke" von einem Zentimeter Breite stehen geblieben sein. Dem widersprach Pier gestern in seiner Aussage. Der Daumen sei deutlich weiter erhalten gewesen.
David M. wurde an diesem Tag um 15.27 Uhr in der Antonius-Klinik in Wegberg aufgenommen. Noch am selben Tag hat Pier ihn operiert. Die Einwilligung von M. für diesen Eingriff liegt vor, allerdings wirft die Staatsanwaltschaft Pier vor, er habe ihn nicht ausführlich genug darüber aufgeklärt, in welcher Weise er versuchen wollte, den Daumen zu retten. Vor allem habe er versäumt, den Patienten darauf hinzuweisen, dass zwingend mikrochirurgisch gearbeitet werden müssen.
Die Operation habe dann ohne mikrochirurgische Techniken stattgefunden, das habe gleich in mehrfacher Hinsicht nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst entsprochen, so der Vorwurf. In der Wegberger Klinik habe es schlicht an den Voraussetzungen für mikrochirurgische Operationen gefehlt. Die handchirurgischen Zentren in Eschweiler, Aachen und Duisburg seien erreichbar gewesen, es habe sich nicht um eine Notfalloperation gehandelt.
Ohne das mikrochirurgische Vorgehen sei eine Anheilung des Daumens von vorneherein chancenlos gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Und genau das geschah: Daniel M. verlor seinen Daumen.
Arnold P. erklärte in seiner Aussage, er habe den Patienten darauf hingewiesen, dass es andere Krankenhäuser gebe, in denen er operiert werden könne. Dieser aber habe ausdrücklich gesagt, er wolle von Pier behandelt werden.
David M. soll am 29. April dem Gericht seine Sicht der Dinge schildern. Auch die Aussage des Sachverständigen Franz Jostkleigrewe ist für diesen Tag vorgesehen.