Der Drogenvortest bestätigte die Vermutung der Polizisten. Die entnommene Blutprobe wird Klarheit bringen. Da der Mann keine Ausfallerscheinungen in seiner Fahrweise gezeigt hatten, sprachen die Einsatzkräfte ein Fahrverbot aus und erstatteten keine Straf- aber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die obligatorische Meldung ans Straßenverkehrsamt könnte da weitreichendere Folgen haben: Letztendlich prüft die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich, ob Drogenkonsumenten geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dieses Verfahren endet häufig im Entzug der Fahrerlaubnis und die Wiedererlangung kann dauern und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.