Prozess nach Brand in Viersen Brandstiftung: Angeklagter gibt die Tat vor Gericht zu

Viersen/Mönchengladbach. · Ein 36-Jähriger habe seine Wohnung in Süchteln selbst angezündet.

Der Brand im Juli 2019 sorgte für einen Großeinsatz.

Foto: Günter Jungmann

Kurz vor Prozessende am Landgericht Mönchengladbach hat der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Brandstiftung zugegeben: Die Anklage gegen den 36-jährigen Viersener lautet zudem auf versuchten Mord, da er leichtfertig den Tod eines Menschen in Kauf genommen habe. Laut der Erklärung des Verteidigers leugnet der Mann nicht, am 18. Juli 2019 einen Brand in seiner Süchtelner Wohnung gelegt zu haben. Er habe ein Blatt Papier angezündet und es auf den Teppichboden vor seinem offenen Kleiderschrank geworfen. Danach sei er noch etwa fünf Minuten in der Wohnung verblieben, habe sie dann mit einem Hund, den er in Pflege hatte, verlassen. Zu diesem Zeitpunkt habe es bereits starken Rauchgeruch und Flammenentwicklung gegeben. Über eine Gefährdung anderer habe er nicht nachgedacht.

Sachverständige: Angeklagter
hat eine psychische Störung

In der weiteren Befragung erklärte der Viersener jedoch, noch einmal kehrtgemacht und an die Türen der Wohnung seines direkten Nachbarn sowie einer Nachbarin im ersten Obergeschoss geklopft zu haben, um diese zu warnen. Laut eigener Aussage sollte der Brand „gefährliche Leute aufhalten“. Der Angeklagte erklärte, er habe keinen anderen Ausweg gesehen und sich durch die Tat schützen wollen. Etwa zwei bis drei Wochen nach Haftbeginn habe er jedoch gemerkt, dass die Realität im Nachhinein eine andere gewesen sei als die von ihm erlebte. So habe er damals Angst um seine Familie gehabt, gedacht, diese sollte vergast werden. „Ich fühlte mich, mein Leben und meine Familie bedroht“, so der 36-Jährige. Seit er im März 2019 seine Arbeit verloren habe, habe er vermehrt Drogen konsumiert, Cannabis sowie Amphetamine. Heute schäme er sich für die Tat. Eine psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine substanzinduzierte psychische Störung, verursacht durch den regelmäßigen Cannabis-Konsum. Dies passe zu den von Zeugen sowie nun auch von dem Angeklagten geschilderten Fehlinterpretationen von Geschehnissen und Halluzinationen. Im Fall des Amphetaminkonsums könne man nur von einem Missbrauch sprechen, da dieser bei zwei Proben einen eher absteigenden Wert ergeben habe. Es gebe Hinweise auf eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, da der Mann nicht mehr zu einem rationalen Abwägen seiner Tat fähig gewesen sei. Die Sachverständige sah jedoch keinen Hinweis auf eine eingeschränkte Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.