Kreis Viersen Bußgelder im Kreis könnten steigen

Kreis Viersen. · Der neuer Katalog für Buß- und Verwarngelder des Landes ist kein „Pflichtprogramm“.

 Wer in der Stadt Viersen eine Kippe auf den Boden wirft, muss dafür genauso viel zahlen wie für Wildpinkeln: 50 Euro.

Wer in der Stadt Viersen eine Kippe auf den Boden wirft, muss dafür genauso viel zahlen wie für Wildpinkeln: 50 Euro.

Foto: Hogekamp, Lena (hoge)

100 Euro für eine weggeschnippte Zigarettenkippe und gar bis zu 50 000 Euro für die vorsätzliche, gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender Stoffe wie Altöl, Farben und Bauschutt – das sieht der neue Bußgeld- und Verwarnkatalog vor, den NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) jüngst in Düsseldorf vorgestellt hat. Auch die Kommunen im Westkreis können sich vorstellen, die neuen, nicht bindenden Vorgaben umzusetzen.

In der Stadt Viersen sieht es bislang so aus: Für Hundekot auf Gehwegen werden 25 Euro fällig, auf Spielplätzen sind es 60 Euro. Das Urinieren in der Öffentlichkeit kostet 50 Euro, ebenso das Füttern von Tauben. „Derzeit prüft die Stadt, ob sie der Empfehlung des Landes zur Erhöhung der Bußgelder folgen wird“, sagt Stadtsprecher Frank Schliffke.

Lohnen könnte es sich durchaus, denn abseits der Bereiche Gewerbe und Straßenverkehr stellen Mitarbeiter der Stadt knapp 500 Bußgeldbescheide pro Jahr aus. Im vergangenen Jahr entsprach das einer Gesamtsumme von gut 41 000 Euro. Von den durchschnittlich 500 Bescheiden jährlich entfallen rund acht Prozent auf das Beispiel der weggeworfenen Zigarettenkippe.

Etwa 60 schwere Umweltvergehen verzeichnet Viersen jedes Jahr

Größere Umweltvergehen (Altöl, Bauschutt, Farben) verzeichnet Viersen etwa 60 Mal pro Jahr. Die verhängten Sätze reichen laut Schliffke im Regelfall von 300 bis 3500 Euro. Die Entsorgung kostet die Stadt jährlich etwa 5000 Euro – ohne Personal- und Sachkosten bei den Städtischen Betrieben und der Feuerwehr.

„In Nettetal wird im Einzelfall entschieden“, sagt Stadtsprecher Jan van der Velden. Zwar sieht der Bußgeldkatalog der Stadt beispielweise ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro für das Wegschnippen einer Zigarettenkippe vor, 50 Euro für das Wegwerfen von Verpackungen aus Fast-Food-Restaurants, die nicht in einem Mülleimer landen, sowie 50 Euro für das Zurücklassen von Hundekot.

Allerdings sei es in vielen Fällen lehrreicher, den Verursacher aufzufordern, zum Beispiel die Zigarettenkippe aufzuheben und im Beisein eines Mitarbeiters des Außendienstes ordnungsgemäß zu entsorgen, sagt van der Velden. So seien vermehrt Ermahnungen und mündliche Verwarnungen ohne Festsetzung eines Bußgelds ausgesprochen worden, die statistisch nicht erhoben wurden.

Erhebung ist in Nettetal wegen Personalproblemen nicht möglich

Wie oft Bußgelder verhängt wurden und wie hoch die Gesamtsumme ist, kann die Verwaltung derzeit nicht sagen: „Aufgrund von Krankheitsausfällen und Personalwechsel in der Sachbearbeitung in den vergangenen Monaten können hierzu keine Angaben gemacht werden“, so der Sprecher. Größere Umweltvergehen kämen „relativ selten“ vor; wie viel die Stadt für die Entsorgung zahlen müsse, ließe sich nicht sagen.

Frank Gellen (CDU), Bürgermeister in Brüggen, spricht sich dafür aus, höhere Bußgelder zu kassieren, „zum Schutz der überwiegend ländlichen, teilweise natur- und landschaftsgeschützten Bereiche der Gemeinde.“, sagt er. Dabei ist die Zahl der Bußgeld-Delikte in der Burggemeinde übersichtlich. Auch in Niederkrüchten gibt es kaum Fälle, in denen jemand für die weggeworfene Zigarettenkippe zahlen musste. Die illegale Entsorgung größerer Müllmengen komme schätzungsweise 15-mal im Jahr vor, teilt die Gemeinde mit. Für die Gemeinde Schwalmtal sind höhere Sätze bislang überhaupt kein Thema. Die innerhalb eines Jahres verhängten Bußgelder seien sehr gering, „nicht zuletzt, weil die Prävention im Sinne einer persönlichen Ansprache und Überzeugung Vorrang gegenüber der Sanktionierung von Vergehen per Bußgeld genießt“, sagt Bürgermeister Michael Pesch.