Verschmutzung Weggeworfene Kippe kostet künftig bis zu 100 Euro Bußgeld

Krefeld · Mit höheren Strafen will die Stadt gegen Müll, Lärm, Zerstörung, Hundekot und schlechtes Benehmen vorgehen. Dabei geht es unter anderem auch um Trinkgelage.

Statt sie in den Aschenbecher zu werfen, werfen viele Raucher ihre Kippen einfach auf die Straße. Das wird künftig bis zu 100 Euro.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Achtloses Wegwerfen von Kaugummis und Kippen, Entsorgen von Müll in städtischen Papierkörben oder Grünanlagen, Beschmieren von Sitzbänken, aggressives Betteln in der Innenstadt, Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit, Trinkgelage auf öffentlichen Verkehrsflächen, das Liegenlassen von Hundekot wie auch die Anbahnung und Vollzug der Prostitution im Sperrbezirk – die Liste der Ärgernisse ist lang, die immer stärker das Wohlbefinden in der Stadt belasten. Auf Antrag der CDU und unterstützt von allen Fraktionen hat die Verwaltung die ordnungsbehördliche Verordnung sowie den Bußgeldkatalog überarbeitet, um schneller und direkter dagegen vorgehen zu können. Wer bei Verstößen erwischt wird, muss mit einem teils satten Bußgeld rechnen. Damit setzt Krefeld im Kampf für mehr Sauberkeit und Sicherheit im Stadtbild auf höhere Strafen – wie schon die Städte Mannheim, Hanau oder Bonn zuvor.

Die nun vorliegende dreiseitige Fassung des Bußgeldkatalogs wird Hauptausschuss und Rat am Dienstag, 21. Mai, zum Beschluss vorgelegt. Bußgelder sollen künftig schnellstmöglich eingetrieben werden, um einen Erziehungseffekt zu erzielen. Noch nicht beantwortet ist die Frage, ob solche Forderungen künftig noch gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.

Unangemessenes Verhalten
in der Stadt wird teuer

Von den Änderungen erhoffen sich Politik und Verwaltung eine stärkere Handhabe auch gegen die Szene in Krefeld . Wer Alkohol- und Drogen in unmittelbarer Nähe zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen konsumiert, dem droht ein Bußgeld von 100 Euro. Das Zelten, Lagern und Übernachten neuerdings auch in Wohnwagen, Wohnmobilien oder im Auto wird mit 50 bis 100 Euro geahndet. Das zunehmende Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist zwar nicht zu verbieten, aber Trinkgelage an Kiosken, in Parks oder auf Plätzen sollen durch Bußgelder in Höhe von 25 bis 100 Euro pro Person zumindest eingedämmt werden.

Obwohl es seit jeher verboten ist, die Notdurft in der Öffentlichkeit zu verrichten, nimmt das „Wildpinkeln“ ob im Stadtwald oder in Hauseingängen und gegen Hauswände in der Stadt zu. Wer dabei erwischt wird, muss 25 bis 100 Euro zahlen. Wer seinen Hund ausführt und die Haufen nicht per Hundekot-Tüte im Abfalleimer entsorgt, muss mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro rechnen.

Ein zunehmendes Ärgernis in der Innenstadt und den Stadtteilen sind die wachsenden Müllberge neben den Abfallsammelcontainern – auch von Gewerbetreibenden – sowie weggeworfene Verpackungen von zuvor gekauften und verzehrten Waren.

Gewerbetreibende werden nun dazu verpflichtet, im Umkreis von 50 Metern um ihre Verkaufsstelle und Geschäfte alle Rückstände und Verpackungen von zuvor verkauften Waren zu beseitigen und geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen rauchender Kunden aufzustellen. Passiert das nicht, sind zwischen 50 und 1000 Euro fällig. Doch auch die achtlos weggeworfene noch glimmende Zigarette ist keine Bagatelle mehr. Das kostet bis zu 100 Euro, wenn der Verursacher dabei erwischt wird.