Tötungsdelikt in Viersen Fall Luca: Gericht bestätigt lebenslange Haft für Stiefvater

Viersen/Mönchengladbach. · Der kleine Luca stirbt nach der Misshandlung durch den Stiefvater unter grausamen Umständen. Für die Richter kam die Tötung einem Mord nahe. Nun wurde der Fall zum dritten Mal verhandelt. Erstmals gestand Martin S. die Tat.

 Der Angeklagte kommt mit einer Mappe vor dem Gesicht vor Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte kommt mit einer Mappe vor dem Gesicht vor Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Erschlagen, getreten und anschließend erwürgt – nach dem Tod des grausam misshandelten Luca aus Viersen bleibt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe für seinen Stiefvater. Zu dieser Entscheidung kam am Freitag das Landgericht Mönchengladbach, das den Fall zum dritten Mal verhandelt hatte. Auf Antrag des Verurteilten Martin S. sollte geprüft werden, ob der 30-Jährige aus Nettetal rechtmäßig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

Bereits in den Jahren 2017 und 2019 waren entsprechende „Lebenslang“-Urteile durch die 7. bzw. 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach wegen Totschlags, Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung ergangen. Beide Kammern sahen es als erwiesen an, dass S. in der Nacht auf den 23. Oktober 2016 den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin grausam misshandelte und tötete und stellten einen „besonders schweren Fall des Totschlags“ fest. Zweimal hatte der Angeklagte Revision gegen das Strafmaß eingelegt, zweimal hatte der Bundgerichtshof dem stattgegeben, dabei zeitgleich jedoch die Verurteilung wegen Totschlags bestätigt.

Laut Gerichtsmediziner habe es eine stumpfe Gewalteinwirkung auf Hinterkopf sowie Bauch des Fünfjährigen gegeben, todesursächlich sei eine Gewalteinwirkung gegen den Hals des Kindes gewesen, wobei die erheblichen Verletzungen über das „notwendige Maß zur Tötung“ ausgeübt worden seien. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte eine sadistische Neigung als mögliches Tatmotiv benannt, ebenso Eifersucht auf Luca, in dem der Stiefvater zudem eine Bedrohung sah. Das Kind hatte ihn bei anderen Vorfällen als Täter benannt.

Im Jahr 2015 wurde Luca erstmals in die Obhutnahme des Jugendamtes genommen, der Kindsmutter der Kontakt zu S. untersagt. Das Amt stellte im Oktober 2015 eine flexible Erziehungshilfe, trotz Kontaktverbotes wohnten der Angeklagte und die Mutter von Luca weiter zusammen. Im Januar 2016 soll der Angeklagte Luca auf dem Weg zum Kindergarten mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen und die Hautunterblutungen mit einem Sturz erklärt haben. Danach folgte eine erneute Inobhutnahme.

Der Angeklagte soll das Kind schwer misshandelt haben

Im April 2016 soll der heute 30-Jährige dem Kind nachts ein brennendes Feuerzeug an den Rücken gehalten haben. Die Kindsmutter belog das Jugendamt in Bezug auf die Wohnsituation, erklärte, der Mann könne daher gar nicht der Verursacher der Verletzung sein.

Im Oktober 2016 kam es dann zu der Tötung des Kindes. Zur Sache hatte sich der Angeklagte in den vorigen Verfahren nicht geäußert. Am Freitag gestand er erstmals die Tat, ließ über seine Anwältin erklären, dass er die Tat bereue, die er leider nicht mehr rückgängig machen könne.

In ihrem Plädoyer forderte Oberstaatsanwältin Carola Guddat wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall eine lebenslange Haftstrafe. Sie sprach von einer erheblichen Misshandlung des Kindes über einen längeren Zeitraum und einer deutlichen Steigerung der Taten: Nach einer Körperverletzung und einer gefährlichen Körperverletzung sei es in der Tatnacht zu einem Gewaltexzess gekommen. Dem schloss sich die Nebenklage, die den leiblichen Vater des getöteten Jungen vertritt, an. Die Verteidigung forderte eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren.

Die Kammer verurteilte S. wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu einer lebenslangen Strafe und benannte Grundlagen der Strafbemessung, die eine Tat in die Nähe eines Mordes rücken. So habe sich der Angeklagte über das Kontaktverbot hinweggesetzt und Erziehungsaufgaben übernommen, somit eine Obhutspflicht gehabt. Die Angriffe auf das Kind seien nachts im Bett erfolgt, ein Ort, in dem sich ein Kind sicher und geborgen fühlen solle. Und schließlich habe es eine Eskalation gegeben: Luca sei erst geschlagen, dann getötet worden.