Viersener Menschenraub-Prozess Die vernebelten Erinnerungen des Hauptangeklagten

Viersen/Mönchengladbach · Er habe fünf- bis zehnmal zugeschlagen und wohl auch ein Streichholz auf dem Geschädigten ausgedrückt. Aber seine Erinnerung sei wegen Drogenkonsums getrübt, ließ der Angeklagte mitteilen.

Die beiden angeklagten Viersener beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Mönchengladbach.

Foto: Eva-Maria Geef

Im Menschenraub-Prozess hat am Donnerstag der Hauptangeklagte – ein 22-jähriger Viersener – ausgesagt und sich zum Teil geständig gezeigt. Er soll laut Anklage maßgeblich für das mehrtägige Martyrium eines 20-jährigen Düsseldorfers verantwortlich sein, bei dem dieser drei Tage in einem Viersener Kellerraum festgehalten und von mehreren Personen misshandelt worden sein soll. Der 22-Jährige muss sich wegen erpresserischen Menschenraubs, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor der großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten.

Er sei zwar dabei gewesen, als man sich mit mehreren Leuten und dem Geschädigten in einem Park in Viersen getroffen habe. Dort sei der 20-Jährige auch geschlagen worden, jedoch nicht von ihm, ließ der Viersener über einen Verteidiger mitteilen. Er habe erst später erfahren, dass der Geschädigte anderen Personen, zu denen er keine Angaben machen werde, Geld schulde.

Am zweiten Abend sei er zum Chillen in den Keller gegangen. Da er keine Drogen mehr gehabt habe, habe er gehofft, dort noch etwas zu bekommen. An diesem Abend habe er sich „anstecken lassen“, räumte er vor Gericht ein, und den Geschädigten ebenfalls geschlagen, etwa fünf- bis zehnmal. Warum, wisse er heute nicht mehr, und es tue ihm leid. Laut Aussage habe der Angeklagte durch seinen Drogenkonsum keine klare Erinnerung mehr an den Abend, jedoch „ein Bild im Kopf“, gemäß dem er Streichhölzer auf der Zunge des Geschädigten ausgedrückt habe. An das Ausdrücken von Zigaretten, dessen der Geschädigte ihn bezichtigt hatte, könne er sich nicht erinnern. Er habe sich weder von der Tat einen Vorteil erhofft noch sei ihm Geld versprochen worden.

Fragen zur Einlassung wurden vom Angeklagten nicht beantwortet. Die beiden Verteidiger beantragten, den Hauptangeklagten von einem Sachverständigen begutachten und klären zu lassen, ob der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt auf Grund des Drogenkonsums eingeschränkt war.