Viersens Alkoholverbotszone bleibt
Eine solche Zone in Duisburg wurde vor Gericht als rechtswidrig erklärt. Das Urteil soll aber keine Auswirkungen auf Viersen haben.
Viersen. Viersens Stadtverwaltung hält an der rechtlich umstrittenen Alkoholverbotszone in der Innenstadt fest — auch wenn das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag eine Alkoholverbotszone in der Duisburger Fußgängerzone als rechtswidrig eingestuft hat. „Eine ausdrückliche Gesetzesgrundlage für Alkoholverbotszonen gibt es zwar nicht“, räumt Viersens Ordnungsdezernent Norbert Dahmen ein: „Allerdings sind die Zonen in Viersen und Duisburg nicht miteinander vergleichbar.“
Während die Stadt Duisburg die Alkoholverbotszone über eine bußgeldbewehrte ordnungsbehördliche Verordnung durchsetzte, hat die Stadt Viersen die Alkoholverbotszone durch eine Allgemeinverfügung geregelt. „Ein Bußgeld wird da nur fällig, wenn die Betroffenen mehrfach täglich gegen das Alkoholverbot verstoßen“, erklärt Dahmen. Der Stadt gehe es um eine Verhaltensänderung. „Deshalb gehen bei der Streife des Ordnungsdienstes in dem Bereich auch Mitarbeiter der Drogenberatung mit.“
Seit Ende Januar weisen 16 Schilder in der Viersener Innenstadt auf die Verbotszonen hin, in denen Alkoholkonsum nicht erlaubt ist. Dazu gehören unter anderem der Lyzeumsgarten und die Parks parallel zur Fußgängerzone. „Anwohner hatten sich in den vergangenen Jahren massiv beschwert“, berichtet Dahmen: „Nahezu täglich war der Rettungswagen draußen, weil es zu Schlägereien gekommen ist von Menschen, die durch den Alkohol enthemmt wurden.“ Zudem hätten die Menschen, die sich dort zum Trinken trafen, ihre Notdurft zum Teil in angrenzenden Privatgärten verrichtet. „Wir haben deshalb eine Dornenhecke gepflanzt, um zu verhindern, dass die Menschen durch den Zaun in anderleuts Gärten urinieren“, berichtet Abteilungsleiter Thomas Biener. „Ergebnis: Die 3000 Euro teure Hecke, die aus unserem Etat finanziert wurde, wurde niedergetrampelt.“
Zugleich berichteten Passanten von verbalen Übergriffen: „Einer jungen Mutter wurde zugerufen: ,Willst du noch ein Kind? Dann leg’ dich hin“, erklärte Biener. „Die Parks sollen als Erholungsfläche für alle dienen, auch Familien mit Kindern, auch älteren Menschen. Die aber haben sich da gar nicht mehr hingetraut“, sagt Dahmen: „Wir haben das Alkoholverbot deshalb als ultima ratio gesehen, nachdem wir alles andere ausprobiert hatten.“
Dass es sich dabei um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, ist ihm bewusst. „Freiheit endet immer da, wo sie die Freiheit des anderen berührt“, sagt Dahmen. „Gerne würde ich höchstrichterlich klären lassen, ob unsere Verbotszone gegen geltendes Recht verstößt“, erklärt der Ordnungsdezernent. „Allerdings gibt es aktuell keine Klage gegen unsere Verbotszone.“
Bei den Gruppen habe auch eine Verhaltensänderung eingesetzt, so Dahmen. Sie haben einen neuen Treffpunkt gefunden: in einem kleinen Park hinter der Hauptstelle der Sparkasse Krefeld. Beschwerden gab’s laut Stadt bisher kaum.