Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen im Kreis Viersen 22 Corona-Fälle im Anrather Gefängnis
Willich/Tönisvorst. · Wie der Erreger in die JVA gelangt ist, ist unklar. Unterdessen haben die ersten Impfungen im östlichen Teil des Kreises Viersen begonnen. Der Landrat hat wegen der steigenden Corona-Fälle schärfere Schutzmaßnahmen angekündigt.
(msc/emy/tre) Zu einer plötzlichen, starken Häufung von Corona-Infektionen ist es in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich I in Anrath gekommen: Seit dem 21. Dezember wurden dort 18 Gefangene und vier Bedienstete positiv auf das Coronavirus getestet. Das bestätigte die Landesvollzugsdirektion. Die Krankheit verlaufe bisher sowohl bei den Gefangenen als auch den Mitarbeitern milde.
Der 21. Dezember war auch der Tag, an dem zum ersten Mal überhaupt ein Corona-Fall in dem Männergefängnis auftrat. Im Frauengefängnis nebenan gebe es keine auffällige Häufung, die Vielzahl von Infektionen in der JVA Willich I sei im Landesvergleich durchaus besonders, sagt Nils Radtke, stellvertretender Pressesprecher der Landesjustizvollzugsdirektion. Wie der Erreger ins Gefängnis gelangt ist, lasse sich nicht aufklären.
Am Sonntag, 27. Dezember, wurden 334 von insgesamt 387 Gefangenen Abstriche für eine PCR-Testung entnommen, sagt Radtke. Unabhängig von dieser Massentestung würden alle Inhaftierten und Bediensteten, die Symptome aufweisen und/oder bei denen ein nachgewiesener oder vermuteter Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen stattgefunden hat, getestet.
Diese Tests werden vom Krankenpflegedienst der JVA selbst durchgeführt, denn jede Justizvollzugsanstalt verfügt über eine eigene medizinische Versorgung. Eine allgemeine Testpflicht gebe es nicht, sagt Radtke. Die Maßnahmen würden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen. FFP2-Masken für Bedienstete und Gefangene stünden in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Seit Beginn der Corona-Pandemie gebe es umfangreiche Schutzmaßnahmen, die dem aktuellen Infektionsgeschehen immer wieder angepasst würden. Neben den Vorgaben der Gesundheitsämter orientieren sich die Justizvollzugsanstalten des Landes an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, zudem lägen jeweils eigene Pandemiepläne vor, und es bestehen insbesondere Restriktionen beim Besuch, vollzugsöffnende Maßnahmen wurden beschränkt.
„Grundsätzlich wurde nach dem Auftreten der Corona-Fälle auf eine konsequente Quarantäne der Infizierten beziehungsweise Kontaktpersonen und Trennung der Gefangenen geachtet, um eine Weiterverbreitung des Virus zu unterbinden“, teilt Radtke mit. So seien Arbeitsbetriebe geschlossen, und Freizeitangebote könnten derzeit nicht stattfinden. Auch zu Silvester gebe es, wie schon zu Weihnachten, keine Feiern, sagt Radtke.