Tönisvorst Aufschreiben, welche Pflege man wünscht
Der Tönisvorster Erich Schützendorf hat ein neues Buch geschrieben. Das Stichwort Lebensverfügung spielt darin eine zentrale Rolle - „für ein gepflegtes Alter“.
Tönisvorst. Viele Menschen machen sich zwar Gedanken, wie sie bei Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt werden möchten, welche Grenzen sie selbst setzen möchten und ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen. Deshalb werden Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten geschrieben.
Selten oder fast gar nicht aber denkt man über sein Recht auf Selbstbestimmung in den Dingen des alltäglichen Bedarfs nach. Der Tönisvorster Autor Erich Schützendorf hat ein Buch geschrieben, das im Münchener Verlag Reinhardt erschienen ist. Es trägt den Titel: „Meine Lebensverfügung für ein gepflegtes Alter“.
Erich Schützendorf, Autor
Eine „Lebensverfügung“, wie Schützendorf sie versteht, soll dem alten Menschen sein Recht auf Selbstbestimmung für sein Wohlbefinden und die Lebensqualität bei Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit sichern. Wenn man seine Pflege nicht ausschließlich fremden Menschen überlassen will, sollte man rechtzeitig festlegen, welche Wünsche und Vorlieben man hat.
Wie soll eine Pflegekraft, selbst wenn sie noch so gutwillig ihre Arbeit macht, wissen, was den ihr anvertrauten Menschen glücklich macht, was er gerne essen, was er gerne tun oder wie er seinen Tag gestaltet sehen möchte, wenn er das nicht beizeiten geäußert hat?
„Die beste Pflege ist die, die ich mir selbst wünsche“, sagt Diplom-Pädagoge Erich Schützendorf, der über 40 Jahre Erfahrung mit der Pflege in Familien und Pflegeeinrichtungen verfügt. Er stellt in dem Buch ein Musterformular für eine „Lebensverfügung“ vor, an der man sich orientieren kann.
In seinem inzwischen zwölften Werk zu Altersthemen hat er sich immer wieder auch ganz und gar unkonventionelle Gedanken darüber gemacht, ob alle Entscheidungen, die für einen anderen Menschen getroffen werden, diesem auch wirklich gerecht werden. Sich in andere Hände zu begeben heißt auch, dass diese einen in der Hand haben.
Nun fordert er dazu auf, in einer „Lebensverfügung“ festzulegen: Was ist mir wichtig? Worauf kann ich verzichten? Was bereitet mir Lust und Freude? Und was bleibt von mir, wenn der Verstand nicht mehr im Vordergrund steht? Er gibt ganz praktische Beispiele für die „ewigen Glücksmomente“, wie er das nennt, und lässt dabei auch Themen wie Erotik und Intimhygiene nicht aus.
Es geht um das persönliche Wohlbefinden: Welche Schokolade isst jemand gern — auch mit Diabetes? Wie steht es um das Glas Wein am Abend, auch wenn es nicht gesund ist? Will ein Mensch aktiv am Leben teilnehmen oder will er vielleicht viel lieber die Ruhe genießen? Wer als kleiner Junge gern im Sommer durch den Regen lief, wünscht sich vielleicht auch im Alter, den Regen draußen genießen zu können.
Als Senioren gefragt wurden, an welchen Lieblingsort sie gebracht werden wollten, gab es erstaunliche Antworten: Vom Grab des Liebhabers, den eine alte Dame nannte, über die Autobahnbrücke, von der aus man den Verkehr beobachten wollte, bis zum Schlachthof, den ein alter Herr noch einmal besuchen wollte, reichte die Palette.
Damit geäußerte Wünsche auch erfüllt werden, empfiehlt der Autor, rechtzeitig auch einen Sachwalter zu benennen, der unter anderem Pflegeprotokolle einsehen oder an den Fallbesprechungen teilnehmen kann. Dem Pflegepersonal, dem angesichts der Vorschläge eventuell schwindelig wird, macht er Mut und betont: „Eine Lebensverfügung unter-stützt engagierte Pflegerinnen und Pfleger und macht vieles leichter.“