— Die Menge an Gartengrünbündeln je Grundstück ist auf maximal zwei Kubikmeter begrenzt.
— Stamm- und Astwerk mit verrottbarer Schnur oder Kordel - also keinen Draht oder Kunststoffschnur - verschnüren. Der einzelne Ast sollte einen Durchmesser von maximal 15 Zentimeter nicht überschreiten.
— Das gesamte Bündel darf maximal eine Länge von einem Meter und einen Durchmesser von 40 Zentimeter aufweisen.
— Wurzeln und Grünabfälle in Säcken können leider nicht mitgenommen werden.
— Die zur Abfuhr bestimmten Bündel müssen am jeweiligen Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens möglichst auf dem Gehweg so bereitgelegt werden, dass keine Behinderungen für Passanten entstehen.
— Abgefahren werden die Bündel für den Bezirk II des Ortsteils St. Tönis am Mittwoch, 26. Oktober. Alles Wichtige kann auch noch einmal dem derzeit gültigen Abfallkalender der Stadt Tönisvorst entnommen werden.