Golfpark Renneshof: Bebauungsplan eingelocht
Der Stadtrat hat für den Bau des Golfparks Renneshof grünes Licht gegeben. Ein benachbarter Bauer hat aber noch Bedenken.
Willich. Bei sieben Gegenstimmen und mit großer Mehrheit hat der Rat jetzt im Eiltempo den neuen Bebauungsplatz mit dem „Golfplatz Renneshof“ als Satzung beschlossen. „Wir haben jetzt einen rechtssicheren Bebauungsplan“, sagt die Technische Beigeordnete, Martina Stall. Sie wies auf die zahlreichen Gutachten hin, wonach unter anderem die vom angrenzenden Schweinemastbetrieb ausgehende Geruchsbelästigung weit unter den bedenklichen Werten liegen soll. Auch der Sicherheitsaspekt und die erforderlichen Abstände waren mehrfach von Sachverständigen überprüft worden.
Es ist der zweite Anlauf für einen zweiten Golfplatz in Willich, nachdem die Klage des Schweinemastbetreibers gegen den ersten Plan erfolgreich gewesen war. Gegen den etwas veränderten Bebauungsplan stimmten im Rat neben den vier FDP-Vertretern auch Kommunalpolitiker aus den anderen Fraktonen, so Rosemarie Theisen (SPD), Walter Ingmanns (CDU) und Elmar Haldenwang (Bündnis 90/Die Grünen). Für die Freidemokraten stellte Hans-Joachim Donath zusammenfassend fest: Man habe bereits einen Golfplatz in Willich, dieser sei ausreichend.Das Ackerland könne man auch besser nutzen, so etwa für die Produktion von Bio-Sprit oder für die Energieerzeugung.
In den Zuhörerreihen saßen auch Vertreter des Investors, Renneshof-Eigentümer Hans Ziemes, und der Chef des Schweinemastbetriebes, für den die rund 1100 Tiere schon lange den Lebensunterhalt darstellen. Die beiden Nachbarn sind sich in den vergangenen Wochen etwas näher gekommen, haben sich ausgetauscht und einiges geregelt. Auch am Anfang dieser Woche hatte es noch ein Gespräch gegeben.
Allerdings ist die größte Befürchtung des Schweinemästers immer noch nicht ausgeräumt. Gegenüber der WZ bat er um die Geheimhaltung seines Names, wurde aber konkret: „Auch wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist doch nicht auszuschließen, dass später beim Betrieb Golfer oder der Gastronom, die sich durch unsere Schweine geruchsbelästigt fühlen, dagegen privatrechtlich vorgehen.“ Mögliche Einschränkungen seines Betriebes könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Folge sein.
Der 48-jährige Schweinemast-Betreiber will mit dem Eigentümer des Renneshofes und dem Investor die Unterzeichung einer privatrechtlichen Vereinbarung, wonach sich im wesentlichen für ihn später keine Nachteile oder Einschränkungen ergeben dürften. Und zu dieser Vereinbarung ist es noch nicht gekommen. Der 48-Jährige am Freitag abschließend: „Ich warte jetzt erst einmal die neue Baugenehmigung ab und entscheide dann, wie ich vorgehe.“