Hilfe in Willich Kinderschutzbund begrüßt Verlängerung der Härtefallregelung

Willich · Durch das Programm werde vor allem Kindern geholfen, deren Familien im Einkommen knapp über den Grenzen zum Bezug von Transferleistungen liegen.

Barbara Jäschke, Vorsitzende vom Willicher Kinderschutzbund, begrüßt die Verlängerung der Härtefallregelung.

Foto: Gebhard Bücker

(svs) Der Kinderschutzbund Ortsverband Willich begrüßt die Verlängerung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ um zwei Jahre. Auch dem Kinderschutzbund Willich werden die Nöte und Ängste der Familien immer wieder vor Augen geführt, wenn um Lebensmittel-Gutscheine, Unterstützung zur Klassenfahrt oder Schuhe für den Sportunterricht gebeten wird. Das Netzwerk mit Schulsozialarbeit der Schulen oder Kitas greift hier. Betroffen sind weniger Familien, die Anspruch auf Transferleistungen haben, sondern vor allem solche, die knapp über den Grenzen liegen.

Verstärkt wurde dies durch Pandemie und Inflation, die Hoffnung auf Besserung ist gering – gerade für Alleinerziehende oder kinderreiche Familien. „Wir müssen hier dringend berücksichtigen, dass bei diesen Familien viel Scham herrscht, sich zu outen“, sagt die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Willich Barbara Jäschke. „Hierzu braucht es Vertrauen, gute Netzwerke mit den Akteuren und unkompliziertes Handeln der Institutionen“. Umso mehr freut sie sich, dass die Verlängerung des Härtefallfonds um zwei Jahre genau diese Klientel berücksichtigt“, merkt sie an. Hierdurch ist es auch im kommenden Schuljahr möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung sowie Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.

Es gehe um Härtefälle: Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, insbesondere Kinder und Jugendliche aus Familien, die nur finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe, also bis 20 Prozent über dem Existenzminimum, besitzen oder deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Ebenso gehe es um Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines ungesicherten Rechtsstatus‘ weder Leistungen nach dem SGB, noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben oder deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind und bei denen ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen dringend gesehen wird. Weitere Infos und Unterlagen finden sich als Download unter