Geplante Schweinemastanlage bleibt umstritten
Anwohner klagt gegen geplanten Betrieb.
Tönisvorst. „Wir werden weiterhin mit allen Mitteln gegen die geplante Schweinemastanlage kämpfen“, sagten empörte Vorster. Im Bereich Graverdyk will ein Landwirt einen Schweinemastbetrieb für maximal 1480 Tiere bauen. Die Bürger und Anwohner standen noch einige Zeit vor dem St. Töniser Ratssaal zusammen. Drinnen hatte soeben der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Umweltausschuss über die erteilte Baugenehmigung diskutiert. Dabei blieben doch einige Fragen offen.
Die zuständige Abteilungsleiterin, Sabine Dicker, hatte in der Sitzung auf eine entsprechende Anfrage der Grünen unter anderem ausgeführt, dass die Baugenehmigung zu Recht erteilt worden war. Auswirkungen auf das Grundwasser seien nicht zu befürchten, eine optimale Erschließung durch entsprechende Ein- und Ausfahr-Radien am zum Mastbetrieb führenden Wirtschaftsweg müssten vom Betreiber sichergestellt werden.
Für Irritationen sorgte aber vor allem eine weitere Mitteilung von Sabine Dicker, dass dieser Betrieb nicht den strengeren Kriterien des Bundesimmissionsschutzes unterliege. „Dies erfolgt erst bei 1500 Tieren; bei einer Nutzung mit insgesamt maximal 1480 Plätzen ist ein Verfahren nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht erforderlich.“ Die Abteilungsleiterin bestätigte, dass bereits ein Anwohner eine Klage gegen die Errichtung dieses Betriebs beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht habe.
Auf Nachfrage von Herbert Derksen (GUT) entgegnete Sabine Dicker, dass das Gericht unter anderem genau den Brandschutz und die Entfernungen zur Wohnbebauung prüfe. Im Baugenehmigungsverfahren habe man zu möglichen Lärm- und Geruchsbelästigungen festgestellt, dass sich die nächsten Wohnhäuser „in deutlich größeren Entfernungen zur Betriebsstätte befänden, als es die Abstandsregelungen vorsehen.“ So liege die nächste Bebauung in südlicher Richtung etwa 250 Meter vom Mastbetrieb entfernt; in nördlicher Richtung betrage die Entfernung zwischen 430 und 550 Metern. Es sei aber nur ein „Richtlinienmindestabstand“ von 141 Meter notwendig.
„Wer und in welchen Abständen kontrolliert eigentlich, ob nicht später dort über 1500 Schweine gemästet werden?“ Für die Grünen hatte Uwe Alois Schirmer die große Befürchtung, dass sich der Betrieb im Laufe der Zeit vergrößern könnte. Die Kontrolle sei Sache des Veterinäramtes, meinten Verwaltungsvertreter. Für die CDU ging Helmut Drüggen von regelmäßigen Kontrollen aus, zumal bei diesem Betrieb ein nicht unerhebliches Risiko der Aufstockung bestehen könne. Und Sabine Dicker bekräftigt bis zuletzt die erteilte Baugenehmigung: „Wir hatten überhaupt keinen Ermessungsspielraum.“
Die protestierenden Anwohner sehen dies anders; ein Sprecher: „Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und prüfen derzeit, ob wir uns der Verwaltungsgerichtsklage anschließen.“