Gunter Demnigs Stolperstein erinnert an Peter Jöckens Schicksal
In Krefeld wird im Februar an einen Anrather erinnert, der in der NS-Zeit wegen homosexueller Kontakte verfolgt und ermordet wurde.
Krefeld/Anrath. Von Peter Jöcken ist kein Foto erhalten, kein persönliches Dokument, keine Unterschrift. Erhalten ist einzig der Abdruck seines rechten Zeigefingers. Ein Stolperstein, der an den Anrather erinnert, wird am Freitag, 2. Februar, von dem Kölner Künstler Gunter Demnig in Krefeld an der Königstraße verlegt. Dort hatte Peter Jöcken, der am 28. August 1887 zur Welt kam, seinen letzten freiwilligen Wohnort.
Es wird in Krefeld der erste Stolperstein zur Erinnerung an einen Mann sein, der in der NS-Zeit wegen seiner Homosexualität verfolgte wurde. Die Zahl an Razzien, Bespitzelungen, Denunzierungen, Verhaftungen und Verurteilungen war gegenüber Homosexuellen besonders hoch. Im Klima der Einschüchterung und Unterdrückung wurde Peter Jöcken am 31. Januar 1939 wegen des Vorwurfes sogenannter „widernatürlicher Unzucht“ (so der NS-Sprachgebrauch für gleichgeschlechtlich liebende Männer) von der Kölner Polizei verhaftet.
Jöcken wurde erkennungsdienstlich behandelt. Die Polizei legte eine Karteikarte an, nahm Fingerabdrücke, befragte den Bruder Gottfried Jöcken wegen der Identitätsfeststellung seines Bruders Peter. Ob es danach zu einer Verurteilung wegen § 175 kam, ist nicht belegt, jedoch eine erneute Verhaftung am 1. Februar 1940. Es lässt sich rekonstruieren, dass es zu mindestens einer Verurteilung nach § 175 gekommen sein muss, möglicherweise sogar zu mehr als einer. Denn am 19. Mai 1941 wurde Peter Jöcken in „Vorbeugehaft“ genommen.
Diese polizeiliche Maßnahme war Folge eines Erlasses des SS-Reichsführers und Chefs der deutschen Polizei, Heinrich Himmler. Himmler hatte dazu am 12. Juli 1940 pauschal bestimmt: „Ich ersuche, in Zukunft Homosexuelle, die mehr als einen Partner verführt haben, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen.“
Das hatte zur Folge, dass diejenigen, die die verhängte Haftstrafe voll verbüßt hatten, unmittelbar am Strafhaftende in ein Konzentrationslager (KZ) deportiert wurden. Als „Vorbeugehäftlinge“ kamen sie nicht mehr in Freiheit, sondern zu Tode. Sie starben durch Erschießung bei angeblichen oder von der SS inszenierten Fluchtversuchen, durch Folter oder Auszehrung aufgrund Unterernährung bei katastrophalen hygienischen Bedingungen verbunden mit schwerster Sklavenarbeit.
So geschah es auch mit Jöcken. Er wurde nur 54 Jahre alt. Die Vorbeugehaft seit 19. Mai 1941 führte zur Deportation in das KZ Sachsenhausen. Dort wurde er im Frühsommer 1941 zur Nummer 38 203. Auf seiner Häftlingskleidung war zusätzlich zur Nummer für alle sichtbar ein sogenannter „Rosa Winkel“ aufgenäht. Dieses rosafarbene Stoffdreieck stigmatisierte ihn als Homosexuellen. Neben den jüdischen Bürgern gehörten die als Homosexuelle gekennzeichneten Männer zur niedrigsten Häftlingskategorie, was ihre Überlebenschancen deutlich verschlechterte.
Außerdem wurde Jöcken in Sachsenhausen als „BV 175“ registriert. Dieses Kürzel hatte die Bedeutung: „Berufsverbrecher nach § 175“. Es wurde denjenigen Männern verpasst, die im Sprachgebrauch der SS als homosexuelle Wiederholungstäter galten. So wurde auch die Nummer 38 203 ein „BV 175“. Die Entmenschlichung erreichte nicht nur sprachlich ihren Höhepunkt.
Aus dem KZ Sachsenhausen sind nur wenige Dokumente erhalten geblieben, da die SS-Täter kurz vor der Befreiung des Lagers im Frühjahr 1945 versuchten, die Belege ihrer Gräueltaten zu tilgen. Dies gelang jedoch nicht vollständig. Daher ist bekannt, dass Jöcken mindestens dreimal von der Häftlingsbaracke Nr. 36 in die Krankenbaubaracke verlegt wurde, weil sein Gesundheitszustand derartig schlecht war, dass er zu schwach für die tägliche Zwangsarbeit — zum Beispiel im Strafkommando, dem gefürchteten „Klinker“ (dem Außenlager Großziegelwerk) — war.
Belegt sind die Zeiträume, in denen Jöcken im Krankenbau lag: vom 1. August bis 18. September, vom 25. September bis zum 26. Oktober und vom 2. bis zum 13. November im Jahr 1941. Die Abgangsliste vom Krankenbau des 26. Oktober verzeichnete auch den dortigen Häftlingsbestand: 580 Männer waren dort eingepfercht. Von medizinischer Hilfe im heutigen Sinne konnte keine Rede sein. Eine Minimalbehandlung sollte sicherstellen, dass die Häftlinge schnell wieder zur Zwangsarbeit eingesetzt werden konnten.
Peter Jöcken starb am 6. März 1942. Er war Schmied von Beruf. Wann er seinen Heimatort Anrath verließ, ist nicht bekannt. Im Januar 1933 war er in Krefeld ansässig, an der Königstraße 30. Bereits im Mai 1933 zog er weiter nach Köln. Wann genau er von Köln wieder nach Krefeld zurückkehrte, ist nicht belegt — jedoch, dass er im Jahr 1939 erneut in Krefeld lebte — und zwar an der Königstraße 45.
Die Patenschaft für Jöckens Stolperstein haben die Krefelder Grünen übernommen. Die Recherchen zum Schicksal hat der Bochumer Jürgen Wenke vom Verein Rosa Strippe durchgeführt. Unterstützt wurde er vom Willicher Heimatforscher Bernd-Dieter Röhrscheid. Wenke hofft, dass sich nun noch Verwandte von Peter Jöcken finden. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich unter:
orga@rosastrippe.de Red