Gute Tipps zum Thema Rauchmelder

An der mobilen WZ-Redaktion informierten Rolf Peschken und Markus Hergett über die Installation der lebensrettenden Geräte in den Wohnungen. Etliche St. Töniser nutzten die Gelegenheit, sich schlau zu machen.

Foto: Kurt Lübke

Tönisvorst. Die alte Dame hat offenbar keine Zeit: „Rauchmelder? Habe ich noch nicht“, sagt sie — und geht eilig weiter. Schade, denn der Tönisvorster Wehrführer Rolf Peschken und Feuerwehr-Pressesprecher Markus Hergett hätten ihr gerne die Notwendigkeit der kleinen Geräte erläutert. Aus Anlass des Rauchmeldertages am heutigen 13. April hatte die WZ dazu ihre „Rollende Redaktion“ auf der Hochstraße in St. Tönis aufgebaut.

Foto: Kurt Lübke

Anders als besagte alte Dame versichern viele Bürger in der Fußgängerzone, die am Info-Stand vorbeikommen: „Rauchmelder habe ich schon.“ Und auch auf kritische Nachfragen von Peschken regagieren sie meist so souverän wie Gerd Frenzel: „Die hängen bei mir in den Schlafzimmern und Fluren und sogar im Keller. Alle sind miteinander vernetzt.“ Da hat Peschken nichts zu meckern. Denn Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zugleich Rettungswege sind, müssen in allen Bundesländern mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Beim Vermieter von Erika Clemens, die an der Friedrichstraße wohnt, ist diese Pflicht offenbar nicht angekommen: „Als ich im Dezember meine Wohnung bezogen habe, hingen zwar Rauchmelder an der Wand. Doch als man sie berührte, sind sie einfach runtergefallen.“ Beim Eigentümer habe sie das reklamiert — doch bis heute keine funktionierenden Geräte installiert bekommen. Wie Rolf Peschken betont, sei dieser dazu verpflichtet — ob er sich aber strafbar macht, wenn dies nicht geschieht, bewege sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Markus Hergett empfiehlt der St. Töniserin, sich unbedingt nochmals an den Eigentümer zu wenden: „Und machen Sie das schriftlich.“

„Ich habe im Haus 20 Stück installiert, einschließlich meiner Mietwohnungen“, berichtet ein angesprochener Passant. Und er weiß auch, dass seine Mieter dazu verpflichtet sind, selbst die Funktionstüchtigkeit der Geräte regelmäßig zu kontrollieren und zum Beispiel Staub davon zu entfernen, wenn es notwendig sei.

Armin Rentmeister setzt daheim dafür einen Staubsauger ein. Doch zufrieden ist er trotzdem nicht: Seine Rauchmelder piepsen andauernd, weil angeblich die Batterie leer ist. Doch die vom Vermieter installierten Langzeit-Geräte sollen eigentlich zehn Jahre halten. „Ich selbst hatte mir vor einigen Jahren zwei oder drei ganz einfache Geräte gekauft. Die funktionieren bis heute.“

„Für einen Mindestschutz reichen preiswerte Geräte aus dem Baumarkt“, bestätigt Hergett. Man müsse aber auf die einschlägigen Prüfsymbole (VdS, CE und das Q-Zeichen als eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention) achten.

Sieglinde Mikosch hatte schon Rauchmelder, bevor diese Pflicht wurden. „Zweimal sind sie auch schon losgegangen“, berichtet sie — das Essen war angebrannt. Die Feuerwehr musste sie nicht alarmieren, nur den Topf vom Herd nehmen: „Den konnte ich aber entsorgen.“

„Rauchmelder haben meine Kinder schon in unserem Haus installiert“, versichert eine vorbeigehende Frau. Ein älterer Mann berichtet, dass er zwei Rauchmelder in der Wohnung habe. „Ein bisschen wenig — oder haben Sie nur zwei Zimmer?“, gibt Rolf Peschken zu bedenken.

Ein 85-jähriger Herr von der Willicher Straße kommt mit einem ganz konkreten Problem: Sein Wohnzimmer ist 50 Quadratmeter groß. Reicht da ein Gerät an der Decke überhaupt? Markus Hergett hakt nach und erfährt, dass sich in dem Raum auch ein Kamin befindet. Er rät daraufhin dazu, zusätzlich zu einem Rauchmelder einen Kohlenmonoxid-Melder zu installieren: „Das ist ein heimtückisches, weil geruch- und geschmackloses Gas. Auch hier in St. Tönis sind schon Menschen an einer Vergiftung gestorben.“ Für 25 bis 35 Euro sei ein solches Warngerät zu bekommen. „Ein guter Tipp, vielen Dank“, sagt der 85-Jährige und radelt davon.