Haftstrafe: Auto mit Pfefferspray „bezahlt“
26-Jähriger hatte vorgegeben, in Willich einen Gebrauchtwagen kaufen zu wollen.
Willich/Krefeld. Für zwei Jahre und acht Monate soll ein 26-jähriger Niederländer wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Das Krefelder Amtsgericht fällte jetzt dieses Urteil. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der in Rotterdam lebende Angeklagte hatte sich im Dezember 2012 in Begleitung seiner Verlobten mit einem mittlerweile 30-jährigen Mann und dessen Frau in deren Willicher Wohnung getroffen. Der Niederländer gab vor, Interesse an einem Mercedes zu haben, den der Willicher verkaufen wollte. Eigentlich schwebte Letzterem ein Kaufpreis von knapp 41 000 Euro vor, beide Parteien hätten sich aber auf eine etwas geringere Summe geeinigt. Dann soll der 26-Jährige plötzlich ein Pfefferspray aus seiner Jacke gezogen und es dem Mercedes-Besitzer ins Gesicht gesprüht haben.
Laut Anklageschrift tat er das, um so an die auf einem Tisch liegenden Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu gelangen. Die Ehefrau des 30-Jährigen versuchte daraufhin, aus der Wohnung zu flüchten, wurde aber von dem Niederländer daran gehindert. Im Anschluss folgte eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Männern. Letztlich gelang dem nun Verurteilten und seiner Begleiterin aber die Flucht. Dabei soll einer der beiden den Fahrzeugbrief an sich genommen und in eine nahe gelegene Mülltonne geworfen haben.
Der Willicher und seine Ehefrau gaben die Ereignisse im Zeugenstand im Großen und Ganzen so wieder, wie sie in der Anklageschrift festgehalten wurden.
Der Niederländer erzählte jedoch eine ganz andere Version. Laut seiner Aussage, die von einer Dolmetscherin übersetzt wurde, sei die Stimmung in der Wohnung des 30-jährigen erst „normal“ gewesen, dann aber, aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten, immer aggressiver geworden.
Schließlich habe er sich von dem Mann bedroht gefühlt und ihm deshalb das Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er meinte, das tue ihm im Nachhinein auch leid. Er und seine Verlobte seien im Anschluss direkt ins Freie gelaufen. Den Fahrzeugbrief habe er nicht an sich genommen und überhaupt sei er nicht an den Niederrhein gefahren, um den Mercedes zu stehlen, sondern um ihn zu kaufen. Das Gericht schloss sich jedoch der Version des Ehepaars an. sste