Willich Haftstrafe für den Pfefferspray-Räuber
Willich/Krefeld. Das Landgericht hat gestern einen 32-Jährigen aus Willich wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Der Süchtige hatte im Oktober 2015 versucht, sich in einem Kiosk in Krefeld Geld für seinen Drogenkonsum zu beschaffen.
Maskiert forderte er den Angestellten auf, ihm das Geld aus der Kasse auszuhändigen. Dabei gab er vor, bewaffnet zu sein, indem er mit Faust und Fingern unter einer Mütze eine Pistole imitierte. Aus Willich war er mit einem gestohlenen Motorroller angereist.
Als der Angeklagte in die Kasse griff, schlug ihm der Angestellte die Hand weg, kam hinterm Tresen vor und ging auf den Räuber zu. „Ich weiß, das war leichtsinnig, weil ich nicht wusste, ob er eine Waffe hatte“, sagte der 23-Jährige. „Aber als er zu meiner Freundin sagte, lass’ das Handy fallen, sonst schieße ich, sah ich rot“, begründete er seine Reaktion. Dann versuchte er, seinem Gegenüber die Waffe aus der Hand zu schlagen und nahm ihn in den Schwitzkasten, wobei der Täter Helm und Gesichtsmaske verlor.
Dieser wehrte sich und sprühte dem Angestellten Pfefferspray ins Gesicht, was er zuvor schon bei der Freundin getan hatte. Inzwischen waren die Kämpfenden vor dem Kiosk angelangt, wo dem Angestellten Autofahrer und Nachbarn zu Hilfe kamen und den Täter festhielten, bis die Polizei kam. Als Folge des Pfeffersprays litt der 23-Jährige unter starken Schmerzen an Atemwegen und Augen. Er konnte mehrere Tage nicht arbeiten.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts und ordnete die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt „als Maßregel der Besserung und Sicherung“ an. Auch der Verteidiger und ein Sachverständiger hatten die Unterbringung befürwortet. Strafmindernd wurde berücksichtigt, dass er seine Tat gestanden hat. Offen blieb, ob er dem Angestellten und dessen Freundin tatsächlich mit dem Tod gedroht hat. Den Vorwurf bestritt er.
Für den Richter stand fest: „Sie haben bewusst eine Waffe vorgetäuscht, Pfefferspray eingesetzt und die Tat geplant.“ Erschwerend kam hinzu, dass der Täter wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge in einem anderen Fall bereits eine elfjährige Haftstrafe verbüßt hat und auch derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe ableistet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.