Handel mit Heroin führt in den Knast

Tönisvorsterin (36) verurteilt.

Foto: Marcus Simaitis

Tönisvorst. Eine 36-jährige Buchhalterin ist am Montag vor dem Krefelder Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass die Tönisvorsterin mit Heroin gehandelt hat. Konkret soll sie das zwischen Oktober und Dezember 2009 getan haben.

Die Käuferin sei eine Frau aus Gelsenkirchen gewesen. Mit ihr habe sie sich fünfmal getroffen. 2011 wurde die heute 57-Jährige deshalb verurteilt. Sie befindet sich derzeit in Haft.

Vor der Urteilsverkündung wurden gestern noch Zeugen gehört. So sagte eine Oberstaatsanwältin aus, dass die Kammer, vor der sich die 57-Jährige damals verantworten musste, „keinen Zweifel daran hatte, dass die beiden Frauen miteinander Drogengeschäfte tätigten.“

Ein Polizeibeamter fügte hinzu, dass die Gelsenkirchenerin schon bei der ersten Vernehmung erzählt habe, dass sie bei der Tönisvorsterin „eingekauft“ habe. Und ein ehemaliger Bekannter sagte aus, dass die heute 36-Jährige ihn vor Jahren im Rahmen eines Telefongesprächs an die 57-Jährige verwiesen habe: „Über die würde ich Drogen bekommen, sagte sie.“

Die Buchhalterin selbst hatte lange Zeit keine Aussage zur Sache machen wollen, entschied sich aber kurz vor den Plädoyers dazu, die ihr zur Last gelegten Taten zu bestreiten.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass die Tönisvorsterin durch die Zeugenaussagen praktisch überführt sei. Zudem sei sie einschlägig vorbestraft: 2001 bekam sie eine Bewährungsstrafe wegen Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln. Der Verteidiger sagte, es gebe „erhebliche Zweifel“ an der Schuld seiner Mandantin und plädierte auf Freispruch — allerdings ohne Erfolg.