Hilfs-Fahrer verschweigt Einkünfte
Ein 62-Jähriger erhält elf Monate auf Bewährung wegen Betruges. Er hatte bei einer Willicher Firma als Aushilfe gearbeitet.
Willich. Meistens wurde bar bezahlt, Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge für Aushilfsfahrer hat es bei der Willicher Transportfirma L. nicht gegeben, aber dafür jede Menge Arbeit bei einem Stundenlohn von 7,50 Euro. „Ich hatte ja keine Ahnung von Nebenverdiensten und war doch nur froh, dass ich mir was zu meinem Arbeitslosengeld dazu verdienen konnte“, hatte sich der 62-jährige Krefelder Aushilfsfahrer K. ahnungslos gegeben.
Das Krefelder Amtsgericht sah die Dinge jedoch anders und verhängte eine elfmonatige Bewährungsstrafe mit der Auflage, die über mehrere Monate hinweg zu Unrecht bezogenen Leistungen der Arbeitsagentur von über 5800 Euro zurückzuzahlen.
Bevor der Angeklagte in Willich angeheuert hatte, war er mit seiner Krefelder Imbissbude in Konkurs gegangen und hatte dann lange versucht Arbeit zu finden. Er gab an, dann endlich über einen Bekannten bei dem Transportunternehmen in Willich gelandet zu sein. Dort habe ihn sein neuer Chef D. immer wieder beruhigt und gesagt, er solle sich keine Sorgen wegen der Arbeitsagentur machen.
Der Willicher, der gesondert strafrechtlich verfolgt wird, soll ihm dann die Vordrucke der Arbeitsagentur über seine Nebenverdienste fertig ausgefüllt haben. „Das hat er bei allen Aushilfsfahrern so gemacht“, so der Angeklagte. Er selbst habe nur unterschrieben und die Vordrucke eingereicht. „Und dann haben Sie mitgespielt und zusätzlich zu ihrem Lohn viel zu viel Unterstützung eingestrichen“, sagte die Staatsanwältin.
Genauso wenig wie der Richter wollte sie dem Angeklagten abnehmen, dass er nie gemerkt hatte, dass sein Chef ihm nur so viel Lohn bescheinigt hatte, wie er als Arbeitslosengeldempfänger dazu verdienen dürfe. „Sie haben oft 1700 Euro verdient, aber nur 325 Euro auf den Verdienstbescheinigungen unterschrieben. Sie haben immer nur Bargeld erhalten und keine Abrechnung? Und das wollen Sie nicht gemerkt haben?“
Da half es auch nicht, dass der Verteidiger seinen Mandanten als „recht einfach gestrickt“ darstellte. „Auf eine gewisse Weise war der Angeklagte sicherlich gutgläubig“, so der Richter. Aber nach einer gewissen Zeit hätte selbst der naivste Mensch etwas merken, und vor allem etwas sagen müssen.