Hinweis sorgt für Klarheit: Klage oder Korrektur
NeuesGesetz: Stadtverwaltung Willich reagiert auf Wegfall des Widerspruchverfahrens mit mehr Beratung.
Willich. Bauantrag abgelehnt, Abwassergebühr falsch berechnet? In solchen Fällen konnten Bürger bisher Widerspruch bei der Verwaltung einlegen und auf Korrektur hoffen. Doch dieses Verfahren ist seit November durch das "Bürokratie-AbbaugesetzII" weitgehend abgeschafft worden. Konkret: Für die Bürger gibt es nun keine Möglichkeit mehr, ein "förmliches Widerspruchverfahren" einzuleiten. Widersprüche sind nur noch über ein Gerichtsverfahren möglich.
Im Hinweis an die Bürger heißt es unter anderem, dass die Stadt zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle, sich bei offensichtlichen Unrichtigkeiten oder sonstigen Unklarheiten im Bescheid vor einer Klage zunächst mit der Stadt in Verbindung zu setzen. Paul: "In vielen Fällen können Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden."
Wie Paul weiter erläutert, werde mit dieser Vorgehensweise der alte Zustand quasi wiederhergestellt - nur dass das Widerspruchsverfahren nicht in einem förmlichen Verfahren ablaufe. Nun sollen die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren abgewartet werden. Nach einem Jahr wird es im Hauptausschuss einen Bericht über die Nutzung der formlosen Überprüfung und die Anzahl eingelegter Klagen vor dem Verwaltungsgericht geben.
Die mögliche Einrichtung eines städtischen "Petitionsausschusses" hatte der Hauptausschuss abgelehnt.