Corona-Folgen Kreis Viersen: Einige Schuleingangsuntersuchungen müssen ausfallen

Kreis Viersen · Schulen in Tönisvorst und Kempen sehen wegen des Ausfalls der Untersuchungen keine großen Probleme. Auf Wunsch kann die Untersuchung nachgeholt werden.

Bevor ein Kind eingeschult wird, steht die Schuleingangsuntersuchung an: Ziel ist es gesundheitliche, körperliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen für den Schulalltag rechtzeitig zu erkennen.

Foto: picture alliance / Markus Scholz/Markus Scholz

Nach den Sommerferien werden die neuen Erstklässler die Grundschulen besuchen. Und noch weiß man an den Schulen nicht, wie man die i-Dötzchen empfangen kann. Denn Vorgaben zu möglichen Feiern gibt es noch nicht.

Klar ist aber schon, dass ein Teil der neuen Schüler nicht an einer Schuleingangsuntersuchung teilgenommen hat. Bevor ein Kind eingeschult wird, steht normalerweise diese Untersuchung beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen an – mit dem Ziel, gesundheitliche, körperliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen für den Schulalltag rechtzeitig zu erkennen. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung.

Untersuchung kann auf Antrag der Schule nachgeholt werden

„Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Rahmen des allgemeinen Shutdowns das Kreishaus für den Besucherverkehr geschlossen. Landesweit mussten die Schuleingangsuntersuchungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden“, teilt die Pressestelle des Kreises Viersen auf WZ-Anfrage mit. Einerseits wegen des enormen Arbeitsaufwandes für alle Mitarbeiter der Gesundheitsämter zur Bewältigung der Corona-Pandemie, andererseits wegen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Erst jetzt – nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen – könne an einem Konzept unter Wahrung der Corona-Schutzverordnung gearbeitet werden, um einzelne Untersuchungen möglich zu machen. Dies betrifft vor allem Kinder mit schulrelevanten Entwicklungsstörungen und chronischen Erkrankungen. Im Kreis Viersen werden in diesem Jahr rund 2750 Kinder schulpflichtig. Davon wurden bisher 1324 Kinder untersucht. Insbesondere sei hervorzuheben, dass bereits 260 Kinder der vulnerablen Gruppe, also mit Entwicklungsstörungen oder Erkrankungen, untersucht wurden, so der Kreis.

Den Kindern sollen keine Nachteile entstehen, wenn die Untersuchung nicht stattfinden konnte. Sollte sich nach der Einschulung Unterstützungsbedarf für ein Kind abzeichnen, könne die schulärztliche Untersuchung auf Anforderung der Schule nachgeholt werden.

Untersuchung ist nur ein Teil des Aufnahmeprozesses

„Die Schuleingangsuntersuchung ist einer von mehreren Bausteinen“, erklärt Silvia Specker-Mattißen, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße in St. Tönis. So würden sich die Lehrer auch bei einem Schuleingangsspiel und im Austausch mit dem Kindergarten ein Bild von den Kindern machen. Vieles davon sei schon vor Corona vonstattengegangen. Auch seien Untersuchungen, wenn zum Beispiel eine Rückstellung des Kindes in Frage kam, vorgezogen worden. Für die Schulen biete das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung oft noch einmal konkrete Hinweise, wenn zum Beispiel Erkrankungen oder Allergien vorliegen. „Nun müssen diese Informationen von den Eltern kommen“, sagt Silvia Specker-Mattißen.

Post von der Grundschule Hülser Straße für die Neuen

Auch für Beate Jacobs, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße in St. Tönis ist die Schuleingangsuntersuchung nur ein Teil des Übergangs von Kita zur Schule. Schulspiel und Aufnahmegespräche hatten vor Corona stattgefunden. Besuche in den Kitas und in der Schule waren nicht mehr überall möglich. „Wir haben aber über Briefe Kontakt zu den Kindern aufgenommen“, berichtet die Schulleiterin. Verschiedene Angebote und Aktivitäten sollen in den nächsten Wochen auf die bevorstehende Schulzeit vorbereiten, wie das Üben des Schulwegs, Buchtipps und ein Puzzle mit dem Schullogo.

Daten zur Durchimpfungsrate des kompletten Jahrgangs fehlen

„Die Schuleingangsuntersuchung ist schon sehr wichtig“, sagt Sabine Stammen, Leiterin der Kempener Astrid-Lindgren-Schule. Besonders, wenn es darum gehe, ein sonderpädagogisches Verfahren einzuleiten. Aber in der Regel hätten schon die Kitas einen Blick darauf. Und weil es ja die Möglichkeit gebe, die Untersuchung bei Bedarf nachzuholen, sieht die Schulleiterin da auch keine großen Probleme.

Die nicht flächendeckende Schuleingangsuntersuchung hat noch eine weitere Folge, so der Kreis: „Durch die Corona-Pandemie wird es erstmalig so sein, dass verlässliche Daten zum Beispiel zur Durchimpfungsrate eines kompletten Jahrganges fehlen werden.“

Die Schulen beschäftigt nun erstmalig die Masern-Impfpflicht, die am 1. März in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen müssen. Solche Infos erhalte man als Schule sonst auch durch die Schuleingangsuntersuchung des Kreises Viersen, so Sabine Stammen. Nun müssten die Eltern den Nachweis zum Beispiel durch den Impfausweis erbringen, wenn diese Untersuchung nicht stattgefunden hat. Kinder, die bereits im Kindergarten oder in der Schule sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.