Willich Meyer Logistics: „Ungenauigkeiten im Minuten-Bereich“
Bei der Schiefbahner Spedition hat die Bezirksregierung Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht festgestellt.
Schiefbahn. Das traditionsreiche Familienunternehmen Meyer Logistics hat in der Branche einen sehr guten Ruf. Dieser hat jetzt aber ein bisschen gelitten: Bei einer Kontrolle durch die Bezirksregierung sind in dem Speditions-Unternehmen an der Straße Am Nordkanal Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht festgestellt worden. „Die Firma wurde aufgefordert, diese Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Bezirksregierung kontrolliert engmaschig, ob dieser Aufforderung auch gefolgt wird“, erklärte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage der WZ.
Unserer Redaktion waren Informationen zugespielt worden, wonach bei Meyer „endlose unbezahlte Überstunden“ geleistet werden. Auch Sozialleistungen würden unterschlagen. Mehrfach habe es wegen solcher Vorfälle Kontrollen gegeben — was der Sprecher der Bezirksregierung weder bestätigte noch dementierte. Auch Hinweise auf steuerliche und umwelttechnische Aspekte, wie von dem Informanten angegeben, lägen seiner Behörde nicht vor, erklärte er.
Bei der Spedition selbst war Mit-Geschäftsführer Michael Meyer-Lingen zunächst zu einem Gespräch mit der WZ über die genannten Vorfälle einverstanden. Mit Hinweise auf das noch „laufende Prüfungsverfahren der Behörde“ wurde dieser Termin jedoch kurzfristig abgesagt. Wegen der „Komplexität des Themas und der Gesetzgebung“ äußerte sich die Spedition stattdessen schriftlich.
In der Stellungnahme heißt es, es habe Ende Juli „den üblichen alljährlichen Besuch der Behörde“ gegeben, um die Fahrdokumentationen zu untersuchen. „Die Überprüfung hat ergeben, dass wir trotz aller Sorgfalt Ungenauigkeiten bei den Lenk- und Ruhezeiten hatten“, so die Geschäftsführer Ira Meyer, Peter Meyer und Michael Meyer-Lingen. „Wir haben daraufhin weitere Schulungen von Fahrern und Disponenten veranlasst — intern und extern.“ Dabei arbeite man mit der Behörde konstruktiv und eng zusammen. Ziel sei es, Abweichungen von Lenk- und Ruhezeiten zu verhindern.
Solche Abweichungen sind in der Branche keine Seltenheit — „aber natürlich trotzdem verboten“. Das bestätigte der Kreis Viersener Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner (SPD). Er ist Mitglied des Bundestags-Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Bei Meyer führt man die festgestellten Verstöße auf unterschiedliche Ursachen zurück: „In der Regel handelte es sich um Ungenauigkeiten im Minuten-Bereich: Es kann sein, dass ein Fahrer nicht früh genug auf einer Raststätte einen Pausenplatz gefunden hat, weil die Parkplätze in Deutschland seit Jahren nicht ausreichen. Weitere Ursache kann ein Stau sein, dass ein Schwertransport durchgelassen werden muss oder der Fahrer auf dem Rastplatz den Lkw ein Stück versetzt, um einen anderen Lkw durchzulassen.“ Dies werde je nach Situation als „Fahrt“ gewertet und führe laut Gesetzgeber dazu, dass augenscheinlich keine Ruhezeit erfolgte. Nicht zuletzt fehlerhafte Eingaben bei der Bedienung der digitalen Tachographen werden als Ursache genannt.
„Wir sind seit Gründung im Jahr 1946 ein verantwortungsvoller Arbeitgeber und setzen diese Tradition in unserem Familienunternehmen fort“, betont die Geschäftsführung.